Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften

934. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2015

A

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Zurzeit ist in Deutschland keine gentechnisch veränderte Pflanze zum Anbau zugelassen. Es ist damit zu rechnen, dass die EU-Kommission zeitnah mehrere gentechnisch veränderte Maislinien zum Anbau zulassen wird. Sobald wieder gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, muss mit Einträgen von gentechnisch veränderten Pollen in Honig gerechnet werden.

Darüber hinaus hatte der Bundesrat bereits mit Beschluss vom 30. November 2007 (BR-Drucksache 563/07(B) HTML PDF -) den Bund aufgefordert sicherzustellen, dass die Belange der Imkerei beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen angemessen berücksichtigt werden.