Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative: "Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware" COM (2014) 177 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 319/97 = AE-Nr. 971242,
Drucksache 187/10 (PDF) = AE-Nr. 100224

Brüssel, den 19.3.2014
COM (2014) 177 final

1. EINLEITUNG

Im Rahmen der europäischen Bürgerinitiative, die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt wurde, um eine stärkere demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der europäischen Politik zu fördern1, können eine Million Bürger der Europäischen Union (EU) aus mindestens sieben Mitgliedstaaten die Kommission auffordern, einen Rechtsakt auf einem Gebiet zu erlassen, für das die EU zuständig ist. Es ist das allererste Instrument partizipatorischer Demokratie auf EU-Ebene. Seit ihrer Einführung im April 2012 haben mehr als fünf Millionen Bürgerinnen und Bürger über 20 verschiedene Initiativen unterzeichnet.

"Right2Water" ist die erste europäische Bürgerinitiative, die die Anforderungen der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative erfüllt. Sie wurde der Kommission am 20. Dezember 2013 von ihren Organisatoren offiziell unterbreitet, nachdem sie die Unterstützung von mehr als 1,6 Millionen Bürgerinnen und Bürgern erhalten hatte.

Im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung über die Bürgerinitiative hat die Kommission drei Monate Zeit, um sich in einer Mitteilung zu der Initiative zu äußern und "ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen zu der Bürgerinitiative sowie ihr weiteres Vorgehen bzw. den Verzicht auf ein weiteres Vorgehen und die Gründe dafür darzulegen".2

Die Organisatoren wurden am 17. Februar 2014 von der Kommission empfangen und erhielten noch am selben Tag die Gelegenheit, ihre Initiative in einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorzustellen. Anhang I enthält weitere Informationen über die verfahrensrechtlichen Aspekte dieser ersten Bürgerinitiative.

Die Initiative "Right2Water" fordert "die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags" auf, "der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert" 3.

Die Initiative "stellt nachdrücklich folgende Forderungen:

Die Initiative betrifft Querschnittsthemen, die ein großes Spektrum an Politikbereichen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten betreffen. Sie muss in Einklang mit den Bestimmungen

2. AKTUELLER STAND

Der Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser und zu Abwasserentsorgung ist untrennbar mit dem Recht auf Leben und der Menschenwürde sowie mit der Notwendigkeit eines angemessenen Lebensstandards verbunden.

In den vergangenen zehn Jahren wurde das Recht auf unbedenkliches Trinkwasser und eine sanitäre Grundversorgung völkerrechtlich, vor allem auf der Ebene der Vereinten Nationen (UN), anerkannt4. In der Resolution 064/292 der Generalversammlung der Vereinten Nationen wird" das Recht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung als ein Menschenrecht" anerkannt, "das unverzichtbar für den vollen Genuss des Lebens und aller Menschenrechte ist ". In dem endgültigen Abschlussdokument der UN-Konferenz über nachhaltige Entwicklung von 2012 (Rio+20) bekräftigten die Staats- und Regierungschefs und hochrangigen Vertreter erneut ihre Verpflichtungen im Hinblick auf das Menschenrecht auf unbedenkliches Trinkwasser und auf sanitäre Grundversorgung, das für ihre jeweilige Bevölkerungen unter Beachtung der nationalen Souveränität schrittweise zu verwirklichen ist (" We reaffirm our commitments regarding the human right to safe drinking water and sanitation, to be progressively realized for our populations with full respect for national sovereignty "5).

Auf europäischer Ebene betonte die Parlamentarische Versammlung des Europarates, "dass der Zugang zu Wasser als ein grundlegendes Menschenrecht anerkannt werden muss, da es von entscheidender Bedeutung für das Leben auf Erden und ein Rohstoff ist, den sich die Menschheit teilen muss "6. Die EU bekräftigte ferner "die auf den Menschenrechten beruhende Verantwortung aller Staaten für den Zugang zu sauberem Trinkwasser, welches verfügbar, physisch zugänglich, bezahlbar und von annehmbarer Qualität sein muss " 7.

Diese Grundsätze haben auch das Vorgehen der EU geleitet.

In der EU-Wasserrahmenrichtlinie heißt es:

"Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss "8. Bestimmte Rechte und Grundsätze in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union können so ausgelegt werden, dass sie auch für den Zugang zu unbedenklichem Trinkwasser und eine bessere Abwasserentsorgung direkt relevant sind. Ein wirksamer Schutz der Grundrechte wie des Rechts auf Achtung der Würde des Menschen (Artikel 1) oder des Rechts auf Leben (Artikel 2) wird durch die fehlende Versorgung mit unbedenklichem Trinkwasser und fehlende Abwasserentsorgung deutlich beeinträchtigt. Darüber hinaus sollte in diesem Zusammenhang auch der Selbstverpflichtung der EU zu einem hohen Umweltschutzniveau9 (Artikel 37) Rechnung getragen werden. Auch wenn die Charta für die Mitgliedstaaten nur in Bezug auf die Anwendung des EU-Rechts gilt, müssen alle Bestimmungen des EU-Rechts als solchem mit der Charta vereinbar sein. Daher müssen alle Organe und Einrichtungen der EU die in der Charta verankerten Rechte achten und sicherstellen, dass jede auf der Grundlage des AEU-Vertrags getroffene Maßnahme mit diesen Rechten vereinbar ist.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die Bürgerinitiative geprüft, um gemäß Artikel 10 der Verordnung über die Bürgerinitiative ihre Schlussfolgerungen zu formulieren.

Der Beitrag der EU zu einem leichteren Zugang zu Wasser von höherer Qualität

Für eine sicherere und bessere Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung sind drei Aspekte wesentlich: Qualität, physische Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit.

Die EU hat im Wesentlichen durch zwei Arten von Maßnahmen dazu beigetragen, für die Bevölkerung ihrer Mitgliedstaaten den Zugang zu unbedenklichem Wasser und zu Abwasserentsorgung sicherzustellen. Sie hat erstens ehrgeizige Normen für die Wasserqualität erlassen, die ein hohes Maß an Schutz für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt gewährleisten, und zweitens den Ausbau und die Verbesserung der Wasserinfrastruktur in den Mitgliedstaaten finanziell unterstützt und so dazu beitragen, die Qualität wasserwirtschaftlicher Dienstleistungen und den physischen Zugang dazu zu verbessern.

Die EU führte in den 1970er Jahren Mindestkriterien für die Wasserqualität ein und hat im Laufe der letzten vierzig Jahre ihr Wasserrecht allmählich erweitert. Die Wasserrahmenrichtlinie10, die Trinkwasserrichtlinie11 und die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser 12 sind die wichtigsten EU-Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet.

Solche Rechtsvorschriften verfolgen einen ganzheitlichen Wasserbewirtschaftungsansatz und stellen sicher, dass das Wasser strengen Anforderungen genügt und somit einwandfrei, gesundheitlich unbedenklich und sauber ist. Die Anwendung dieser EU-Umweltschutzvorschriften hat in der EU und vor allem in Mittel- und Osteuropa zu einer deutlichen besseren Qualität des Trinkwassers geführt.

Im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik wurden über viele Jahre hinweg die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Entwicklung und Verbesserung von Infrastrukturen, die den Zugang zu Trinkwasser und abwasserbezogenen Dienstleistungen bieten, nachdrücklich unterstützt. So wurde beispielsweise seit 2007 mithilfe von EU-Finanzmitteln der Zugang zur Trinkwasserversorgung für 2,6 Millionen Menschen in neun Mitgliedstaaten verbessert. Weitere 5,7 Millionen Menschen in 14 Mitgliedstaaten wurden an bessere Abwasserbehandlungssysteme angeschlossen. In den vergangenen sieben Jahren (2007-2013) erreichte die finanzielle Unterstützung der EU für Investitionen in den Bereichen Trinkwasserversorgung sowie Tätigkeiten und Infrastruktur im Zusammenhang mit der Abwasserentsorgung knapp 22 Mrd. EUR.

Auch die Erschwinglichkeit ist ein zentraler Faktor, da sie sich auf den tatsächlichen Zugang zu Wasserdienstleistungen für alle auswirkt. Die EU hat keine Zuständigkeit bei der Festsetzung der Wasserpreise, die auf nationaler Ebene festgelegt werden. Die Umweltvorschriften der EU zum Thema Wasser geben jedoch einige Grundprinzipien für die Wassertarifpolitik der Mitgliedstaaten vor. Nach der Wasserrahmenrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die beim Wasserverbraucher erhobene Gebühr die tatsächlichen Kosten des Wasserverbrauchs widerspiegelt. Dies fördert die nachhaltige Nutzung begrenzter Wasserressourcen. Die Wasserpolitik der EU beruht auf dem Grundsatz, dass die Erschwinglichkeit von Wasserdienstleistungen von entscheidender Bedeutung ist. Es ist Sache der nationalen Behörden, konkrete Unterstützungsmaßnahmen zum Schutz benachteiligter Personen zu treffen und gegen Probleme im Zusammenhang mit Wasserknappheit vorzugehen (z.B. durch die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte oder durch die Einführung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen).

Bereitstellung von Wasserdienstleistungen im Binnenmarkt

In der EU liegt die Entscheidung über die optimale Verwaltung von Wasserdienstleistungen fest in den Händen der Behörden in den Mitgliedstaaten. Für die Bereitstellung von Wasserdienstleistungen sind im Allgemeinen lokale Behörden zuständig, die den Bürgern und deren Belangen am nächsten stehen.

Öffentliche Behörden können nach eigenem Ermessen die jeweiligen Aufgaben direkt mit eigenen Mitteln wahrnehmen oder sie rechtlich unabhängigen, vollständig öffentlichen Stellen innerhalb der Behörde übertragen. Sie können ferner beschließen, Wasserdienstleistungen ganz oder teilweise an private oder gemischte Verwaltungseinrichtungen auszulagern. In diesem Fall sind die öffentlichen Behörden uneingeschränkt befugt, den Privatunternehmen klare Vorgaben zu machen, um sicherzustellen, dass die in ihrem geografischen Zuständigkeitsbereich erbrachten Dienstleistungen den vorgegebenen Normen entsprechen.

Die EU sorgt ihrerseits dafür, dass wesentliche Grundsätze des AEUV - wie Transparenz und Gleichbehandlung - beachtet werden. Gleichzeitig verpflichten die Vertragsbestimmungen sie zu Neutralität gegenüber nationalen Entscheidungen über die Eigentumsordnung für Wasserversorgungsunternehmen.13

Die EU-Binnenmarktvorschriften respektieren in vollem Umfang, dass es Sache der öffentlichen Behörden ist, dafür zu sorgen, dass Dienstleistungen den erforderlichen Qualitätsstandards entsprechen, die geltenden Tarife festzulegen und relevante Vorgaben für öffentliche Dienstleistungen zu machen (z.B. Schutz benachteiligter Nutzer). Diese Vorschriften sollen die Transparenz steigern, Gleichbehandlung gewährleisten und es den Bürgern ermöglichen, den bestmöglichen Gegenwert für das Geld zu erhalten, das sie in Form von Gebühren oder Steuern zahlen. So sorgen beispielsweise die EU-Vergabevorschriften dafür, dass öffentliche Behörden, die ein externes Unternehmen mit der Erbringung von wasserwirtschaftlichen Dienstleistungen betrauen wollen, ein transparentes Auswahlverfahren durchführen, das den Nutzern das vorteilhafteste Angebot sichert. Beschließen die öffentlichen Behörden hingegen, diese Dienstleistungen im Wege einer öffentlichöffentlichen Zusammenarbeit zu erbringen, so bietet das EU-Vergaberecht ebenfalls einen sicheren und flexiblen Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit.

Was das im Rahmen der Bürgerinitiative vorgebrachte Anliegen anbelangt, dass "die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen ... nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden" dürften und dass die Wasserversorgung von der Liberalisierungsagenda auszuschließen sei, so bestätigt die Kommission, dass die Rechtsvorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe nicht anwendbar sind, wenn lokale Behörden beschließen, die betreffenden Dienstleistungen selbst, im Rahmen eines JointVenture oder durch ein verbundenes Unternehmen zu erbringen. 14

Die Besonderheit der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung und ihre Bedeutung für die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse der Bevölkerung werden durchgehend im EU-Recht anerkannt. Konzessionen in der Wasserwirtschaft unterliegen häufig spezifischen, komplexen Regelungen, die besonderer Berücksichtigung bedürfen, da "Wasser als öffentliches Gut für alle Bürger der Union von grundlegendem Wert ist "15. Trinkwasserkonzessionen sowie einige Konzessionen für die Abwasserreinigung und -entsorgung sind deswegen vom Anwendungsbereich der neuen EU-Vorschriften über die Konzessionsvergabe ausgenommen. Auch die Wasserverteilung und -versorgung sowie die Abwasserentsorgung sind ausdrücklich von der Anwendung der in der Dienstleistungsrichtlinie16 verankerten grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit ausschlossen.

Das langfristige Engagement der EU aufglobaler Ebene

Armutsbekämpfung, integratives Wachstum und nachhaltige Entwicklung hängen in hohem Maße von der Verfügbarkeit und Qualität der Wasserversorgung ab. Weltweit haben über 2,6 Milliarden Menschen keinen Zugang zu besseren Sanitäreinrichtungen, und fast eine Milliarde trinkt noch immer unbehandeltes Trinkwasser. Die Verwirklichung der Milleniumsentwicklungsziele für unbedenkliches Trinkwasser kommt gut voran, bei der Abwasserentsorgung allerdings ist weltweit ein großer Rückstand zu verzeichnen, da bei den derzeitigen Entwicklungstrends dieses Ziel für mehr als eine Milliarde Menschen verfehlt wird.

Die EU engagiert sich seit langem dafür, in Partnerländern den Zugang zu unbedenklichem Trinkwasser und Abwasserentsorgung zu gewährleisten und eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen zu fördern. Seit 2002 gibt es mit der "Mitteilung über Wasserbewirtschaftung in der Politik von Entwicklungsländern "17 einen speziellen Politikrahmen, der in der Wasserinitiative der EU18 kulminierte, einem politischen Instrument zur Verbesserung der Zusammenarbeit und zur Leistung wirksamerer Entwicklungshilfe durch Partnerschaft und einen Multi-Stakeholder-Ansatz.

Die politischen Ziele der EU haben im vergangenen Jahrzehnt viele konkrete Maßnahmen hervorgebracht, für die erhebliche Finanzmittel bereitgestellt wurden, darunter auch die Einrichtung der AKP-EU-Wasserfazilität19 im Jahr 2004. Als direkte Folge der Hilfe der EU hat sich von 2004 bis 2013 die Trinkwasserversorgung von mehr als 70 Millionen Menschen verbessert, und 24 Millionen Menschen erhielten Zugang zu Abwasserentsorgungsanlagen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten stellen derzeit nahezu 1,5 Mrd. EUR jährlich für Programme für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygiene (Water Supply, Sanitation and Hygiene - WASH) in Entwicklungsländern bereit. Damit ist die Union der wichtigste einzelne Geldgeber im Bereich Wasserwirtschaft.

Seit 2007 hat die EU rund 2,5 Mrd. EUR für Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsmaßnahmen in mehr als 60 Ländern bereitgestellt.20 Viele Maßnahmen der Europäischen Union in diesem Bereich bestehen in der Errichtung von Infrastruktur wie Wasserversorgungs- und Kanalisationsnetzen, Trinkwasseraufbereitungsund Kläranlagen, Wasserversorgung in entlegenen Gebieten und Abwasserentsorgung im ländlichen Raum.

Darüber hinaus ist die EU der größte Geldgeber für humanitäre Maßnahmen im WASHBereich. Sie stellt derzeit jährlich rund 200 Mio. EUR bereit, damit Menschen, die durch laufende oder drohende humanitäre Krisen bedroht sind, zur rechten Zeit menschenwürdigen Zugang zu ausreichenden und sicheren Wasserdienstleistungen haben.

Die EU unterstützt die Partnerschaftsprojekte (Nord-Süd und Süd-Süd) zum Aufbau von Kapazitäten im Bereich Wasser und Abwasser durch den Transfer von Fachwissen und Kenntnissen aus Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen, von lokalen Behörden und Akteuren der Wasserwirtschaft. Viele der bislang eingesetzten Mittel haben kapitalschwachen Wasserversorgungsunternehmen geholfen, die Wasserversorgung auf die ärmsten Bevölkerungsschichten auszudehnen. Darüber hinaus wurden seit 2007 rund 30 Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsprojekte aus den regionalen Kombinationsfazilitäten der EU finanziert, was zu Darlehen und Investitionen in Höhe von mehr als 2 Mrd. EUR führte.

3. Massnahmen IM Zusammenhang mit der Europäischen BÜRGERINITIATIVE

Mit den vorstehend beschriebenen früheren und laufenden Maßnahmen der EU wird deutlich anerkannt, dass Wasser als öffentliches Gut für den vollen Genuss des Lebens und aller Menschenrechte unverzichtbar ist. Im Rahmen ihrer Befugnisse und unter vollständiger Beachtung der Subsidiarität hat die EU stets konkret dazu beigetragen, den Zugang zu unbedenklichem Trinkwasser und zu einer besseren Abwasserentsorgung für alle Menschen innerhalb und außerhalb Europas zu verwirklichen.

Im Lichte der Europäischen Bürgerinitiative war die Kommission bemüht, noch vorhandene Lücken sowie Bereiche zu ermitteln, in denen auf EU- oder nationaler Ebene noch mehr getan werden muss, um auf die Anliegen einzugehen, die den Aufruf der Bürger zum Handeln motivieren.

Die Kommission ist entschlossen, dafür zu sorgen, dass ihr Handeln auch in Zukunft weiterhin durch das Recht des Menschen auf Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser und zu Abwasserentsorgung bestimmt wird, die von höchstmöglicher Qualität, physisch zugänglich und erschwinglich sein müssen.

Gewährleistung von leichter zugänglichem Wasser einer besseren Qualität

Die vollständige Umsetzung des EU-Wasserrechts durch die Mitgliedstaaten ist die Voraussetzung dafür, dass alle EU-Bürgerinnen und -Bürger Zugang zu unbedenklichem Wasser haben. Auch wenn über die Jahre erhebliche Fortschritte erzielt wurden, lässt sich der Zugang zu guter Wasserversorgung und Abwasserentsorgung weiter verbessern, insbesondere für Menschen, die in Gebieten mit kleinmaßstäblichen Wasserversorgungssystemen leben.

Im neuen 7. Umweltaktionsprogramm21, das für die EU-Maßnahmen im Umweltbereich maßgeblich ist, wird betont, dass die EU-Vorschriften besser angewandt werden müssen, damit alle EU-Bürgerinnen und -Bürger bis 2020 in den Genuss hoher Standards für einwandfreies Trinkwasser und unbedenkliche Badegewässer kommen. Es muss aber noch mehr getan werden, um - für eine höhere Trinkwasserqualität für kleine Versorgungssysteme (d.h. mit weniger als 5000 Abnehmern) zu sorgen, an die in der EU rund 65 Millionen Menschen angeschlossen sind;

All dies erfordert ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten, eine angemessene Prioritätensetzung und verantwortungsvolle Verwaltung, einschließlich einer nationalen und lokalen Verwaltungskapazität für die Planung, Koordinierung und Durchführung der Investitionen. Die Entscheidungen der Mitgliedstaaten über ihre Ausgabenprioritäten für künftige EU-Finanzmittel22 sind besonders wichtig, um die ermittelten Lücken zu schließen. Die Kommission wird sich bemühen sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten im neuen Finanzplanungszeitraum (2014-2020) die weitreichenden Möglichkeiten für eine finanzielle Unterstützung der EU im Bereich der Wasserwirtschaft in vollem Umfang nutzen werden, namentlich durch eine Prioritätensetzung für Investitionen, bei der die Wasserbewirtschaftung im Mittelpunkt steht.

Die Kommission wird sich stärker dafür einsetzen, dass die Mitgliedstaaten das EU-Wasserrecht vollständig umsetzen. Dabei wird sie mit ihnen und mit Interessenträgern eng bei der Durchführung der Vorschläge im Wasser-Blueprint23 von 2012 zusammenarbeiten, in dem die wichtigsten Herausforderungen für die EU-Wasserpolitik bereits ausgewiesen sind.

Außerdem wird die Kommission auch in Zukunft das EU-Wasserrecht laufend überprüfen. Die Vorschriften über prioritäre Stoffe im Wasser24 wurden 2013 verschärft, und die Grundwasserrichtlinie25 wird derzeit auf den neuesten Stand gebracht. Die Kommission hat außerdem zusammen mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern daran gearbeitet, die Überwachungs- und Analysevorschriften der Trinkwasserrichtlinie an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen. Darüber hinaus wird die Kommission - namentlich angesichts der vorgebrachten Bedenken in Bezug auf kleine Wasserversorgungssysteme - eine EU-weite öffentliche Konsultation einleiten, um zu prüfen, inwieweit Verbesserungen erforderlich sind und wie diese erreicht werden können. Außerdem wird sie eine Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie vorbereiten und gegebenenfalls erforderliche Änderungen vorschlagen26.

Was den entscheidenden Aspekt der Erschwinglichkeit von Wasser anbelangt, so sind Maßnahmen auf nationaler Ebene weiterhin von wesentlicher Bedeutung. Solche Maßnahmen sind Teil der Politik der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, die auch auf EU-Ebene unterstützt und ergänzt wird .27 Maßnahmen zum Schutz benachteiligter Personen sind besonders wichtig, da während der Wirtschaftskrise die durch Wasserknappheit verursachten Probleme zugenommen haben und einige Menschen nicht in der Lage sind, ihre Wasserrechnung zu bezahlen. Die Kommission fordert daher die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten allen Bürgerinnen und Bürgern einen Mindestzugang zur Wasserversorgung gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation28 zu sichern und die Wasserrichtlinie ordnungsgemäß umzusetzen.

Sicherstellung von Neutralität bei der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen

Die Kommission achtet weiterhin darauf, dass die AEUV-Regeln, nach denen die EU zu Neutralität gegenüber den einzelstaatlichen Entscheidungen über die Eigentumsordnung für Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet ist29, in vollem Umfang eingehalten werden und sorgt gleichzeitig dafür, dass die wichtigsten Grundsätze des AEUV wie Transparenz und Gleichbehandlung beachtet werden. Was das von der Bürgerinitiative vorgebrachte Anliegen anbelangt, dass "die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen ... nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden" dürften und dass die Wasserversorgung von der Liberalisierungsagenda auszuschließen sei, so bestätigt die Kommission, dass die neuen Rechtsvorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe nicht anwendbar sind, wenn lokale Behörden beschließen, die betreffenden Dienstleistungen selbst, im Rahmen eines Joint-Venture oder durch ein verbundenes Unternehmen zu erbringen. 30

Auch bei internationalen Handelsverhandlungen wird die Kommission weiterhin aktiv mit den Handelspartnern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene getroffenen Entscheidungen über die Verwaltung von Wasserdienstleistungen respektiert und angemessen gesichert werden.

Wie bereits erwähnt werden die Besonderheit der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung und ihre Bedeutung für die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse der Bevölkerung durchgehend in den EU-Binnenmarktvorschriften anerkannt. Die neuen EU-Vorschriften über die Konzessionsvergabe, die das Europäische Parlament und der Rat am 26. Februar 2014 angenommen haben, sind nur die jüngsten Beispiele hierfür. Angesichts der Bedenken, die die Öffentlichkeit während des Rechtsetzungsverfahrens zum Ausdruck gebracht hat, hat die Kommission vorgeschlagen, Trinkwasserkonzessionen sowie einige Konzessionen für Abwasserbehandlung ausdrücklich vom Geltungsbereich dieser Vorschriften auszunehmen. Damit ging sie auch auf die Bedenken der Initiative Right2Water ein.

Mehr Transparenz schaffen

Transparenz kann bei der Verbesserung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu Wasserversorgung und Abwasserentsorgung eine wichtige Rolle spielen, da sie die drei wichtigsten Aspekte - Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit und Qualität - berührt. Einige Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie gehen auf die Notwendigkeit von Transparenz zurück. Gemäß Artikel 14 muss die europäische Öffentlichkeit im Verlauf des Verfahrens zur Annahme von Bewirtschaftungsplänen für Flusseinzugsgebiete informiert und angehört werden, und die Behörden müssen erklären, wie ihren Standpunkten Rechnung getragen wurde. Darüber hinaus garantiert das EU-Recht das Recht auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen oder für diese bereitgehaltenen Umweltinformationen und enthält die Grundvoraussetzungen und die praktischen Modalitäten für die Ausübung dieses Rechts und trägt so zu einer transparenteren Politik bei.31

Die Kommission teilt die Auffassung, dass mehr getan werden sollte, um den Bürgerinnen und Bürgern mehr und bessere Informationen über Wasserqualität und -dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Durch bessere Informationen kann die politische Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger verstärkt werden, indem ihnen ermöglicht wird, Entscheidungen über die Wasserbewirtschaftung, die überwiegend auf nationaler, regionaler oder lokaler Eben getroffen werden, zu verfolgen und sich aktiv daran zu beteiligen.

Die Kommission wird auch weiterhin neue Initiativen zur Verbesserung der Transparenz für die Öffentlichkeit entwickeln. Im Rahmen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser arbeitet sie eng mit den Mitgliedstaaten und vor allem mit einer Reihe von Pilotländern zusammen, um neue Informationssysteme einzurichten, die Bürgerinnen und Bürgern über das Internet wichtige Informationen über die Rechtskonformität leicht zugänglich machen (strukturierte Anwendungs- und Informationskonzepte).

Die Kommission wird ein ähnliches Konzept erarbeiten, um für die Verbraucher die Transparenz bei der Qualität von Trinkwasser zu erhöhen. Ähnlich wie im Bereich der Behandlung von kommunalem Abwasser könnte die Kommission den Mitgliedstaaten dabei helfen zu ermitteln, welche Art von Informationen Vergleichbarkeit in der gesamten EU möglich machen. Das bestehende Wasserinformationssystem für Europa32 könnte als einzige Anlaufstelle für solche Informationen fungieren.

Darüber hinaus prüft die Kommission, ob Richtwerte für die Wasserqualität aufgestellt werden sollten, um die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger zur politischen Einflussnahme zu verbessern. Die Kommission ist auch bereit, öffentliche und private Dienstleister zusammenzubringen, um so einen besser strukturierten Dialog zwischen den Interessenträgern zu fördern und mit bestehenden Initiativen zusammenzuarbeiten33, um ein breiteres Spektrum von Indikatoren und Richtwerten für Wasserdienstleistungen anzubieten. Dies ist ein erster Schritt zur erheblichen Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht der Anbieter von Wasserdienstleistungen, da die Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise Zugang zu vergleichbaren Daten über die zentralen wirtschaftlichen, technischen und qualitativen Leistungsindikatoren der Wasserversorgungsunternehmen erhalten.

Ein integrativeres Konzept für die Entwicklungshilfe

Die Kommission ist entschlossen sicherzustellen, dass das Recht des Menschen auf Zugang zu unbedenklichem Trinkwasser und sicherer Abwasserentsorgung auch künftig im Mittelpunkt ihrer Entwicklungspolitik steht. Die EU will als Kernaspekt ihrer Entwicklungspolitik ihre Bemühungen fortsetzen, den universellen Zugang zu Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung zu verwirklichen, Trotz der erzielten Fortschritte sterben weltweit jeden Tag mehr als 4000 Kinder unter fünf Jahren an Krankheiten, die auf den mangelnden Zugang zu unbedenklichem Trinkwasser zurückzuführen sind.

Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 wird die EU ihre finanzielle Hilfe gezielt auf eine bestimmte Anzahl von Sektoren in den einzelnen Partnerländern und vorrangig auf die Gebiete mit höchstem Handlungsbedarf konzentrieren, um sicherzustellen, dass Entwicklungshilfegelder effizient eingesetzt und die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden.34 Die Fördermittel für den Bereich Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygiene (WASH) fließen gezielt in die Partnerländer, die bei der Aufstellung ihrer nationalen Richtprogramme die Wasserver- und Abwasserentsorgung als Priorität ausgewiesen haben. Die Kommission wird sich mit den Partnerländern, den Mitgliedstaaten und anderen Partnern der Entwicklungszusammenarbeit abstimmen, um dafür zu sorgen, dass der WASH-Bereich in allen Partnerländern hinreichend gefördert wird.

Gleichzeitig wird die EU zu einem integrativeren Ansatz übergehen, und die Schaffung von Synergien zwischen den Bereichen Wasser, Energie und Ernährungssicherheit wird der maßgebliche Grundsatz für künftige Maßnahmen, insbesondere auf regionaler Ebene, sein. Da die Ernährungssicherheit für mehr als 50 Länder ein vorrangiger Bereich ist, werden die WASH-Maßnahmen in Ernährungssicherheitsprogramme eingegliedert, um das Problem der Unterernährung in Entwicklungsländern anzugehen. Im neuen Finanzrahmen (2014-2020) werden mehr als 3 Mrd. EUR für ernährungsrelevante Maßnahmen bereitgestellt, von denen WASH eine der wichtigsten ist.

Wasserprobleme werden auch im Rahmen der thematischen Instrumente durch die Querverbindungen zu Landwirtschaft, Energie und Sicherheit behandelt. Das thematische Programm "Globale öffentliche Güter und Herausforderungen" ist darauf ausgerichtet, die Kohärenz der Maßnahmen im Außenbereich und ihre Verknüpfung mit anderen politischen Initiativen der EU (unter anderem EU-Klimaschutz- und Energiepolitik, biologische Vielfalt, Umwelt, Bewirtschaftung der Wasserressourcen und Wasserdiplomatie) zu stärken.

Die Kommission wird sich weiterhin mit Nachdruck für humanitäre Maßnahmen im WASH-Sektor einsetzen, um in Notfallsituationen zu helfen und um solche Situationen zu verhindern. Damit erkennt sie das steigende Konfliktpotenzial knapper Wasserressourcen ebenso an wie den steigenden Bedarf an wasserbezogenen humanitären Maßnahmen in Ballungsgebieten. Die Kommission wird ihre laufenden Arbeiten fortsetzen, um durch eine verstärkte Koordinierung zwischen den Partnern im Bereich der humanitären Hilfe diese Hilfe noch schneller, effizienter und wirksamer leisten zu können.

Förderung öffentlichöffentlicher Partnerschaften

Das Potenzial von nicht gewinnorientierten Partnerschaften in der Wasserwirtschaft wird zunehmend anerkannt. In den letzten zehn Jahren hat die AKP-EU-Wasserfazilität durch Maßnahmen zum Auf- und Ausbau der Kapazitäten der öffentlichen Behörden in den AKPStaaten auf diesem Gebiet eine Pionierrolle gespielt. Eine Bewertung der Wasserfazilität und ihrer Auswirkungen wurde im Jahr 2013 in Auftrag gegeben und wird derzeit vorgenommen. Die Ergebnisse dieser Evaluierung werden bei der künftigen Programmierung und künftigen Entscheidungen gebührend berücksichtigt und einbezogen.

Unterstützung erhalten die öffentlichöffentlichen Partnerschaften auch im Rahmen der Programme zur Unterstützung des WASH-Bereichs in denjenigen Partnerländern, die Wasser als Schwerpunktbereich gewählt haben. Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus abgeschlossenen und aus laufenden Projekten wird sich die Kommission bemühen, neue Partnerschaftsmöglichkeiten (Nord-Süd und Süd-Süd) zu ermitteln, um im Sektor Wasserversorgung und Abwasserentsorgung durch den Transfer von Fachwissen und Knowhow zwischen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen, lokalen Behörden und anderen Akteuren der Wasserwirtschaft Kapazitäten aufzubauen.

Folgemaßnahmen zu Rio+20

Die EU wird auch im Kontext der Folgemaßnahmen zu der UN-Konferenz Rio+20 über nachhaltige Entwicklung, auf der anerkannt wurde, dass Wasser im Mittelpunkt der nachhaltigen Entwicklung steht, weitere Anstrengungen unternehmen, um den universellen Zugang zu unbedenklichem Trinkwasser und zu Abwasserentsorgung zu erreichen.

In der Ministererklärung "The Future We Want" (Die Zukunft, die wir wollen)35 bekräftigten die Staats- und Regierungschefs ihr Engagement für das Menschenrecht auf einwandfreies Trinkwasser und sichere Abwasserentsorgung, für die schrittweise Verwirklichung des Zugangs zu einwandfreiem, erschwinglichem Trinkwasser und zu Abwasserentsorgung für alle (womit sie über die Ziele von Johannesburg und die Milleniumsentwicklungsziele hinausgingen) sowie für eine wesentlich bessere Umsetzung der integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen.

In der jüngsten Mitteilung "Ein menschenwürdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft"36 hat die Kommission Wasser als einen der Sektoren hervorgehoben, für den in der von der UN zu erarbeitenden Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 ein integriertes Konzept erforderlich ist, um eine grundlegende menschliche Entwicklung sowie inklusives und nachhaltiges Wachstum zu erreichen. In seinen Schlussfolgerungen vom 25. Juni 1337 betonte der Rat, dass der Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 die wirtschaftliche, die soziale und die ökologische Dimension der nachhaltigen Entwicklung (einschließlich Wasserver- und Abwasserentsorgung) auf ausgewogene Weise integrieren, die Triebkräfte für eine grüne Wirtschaft fördern sowie die nachhaltige Nutzung, die nachhaltige Verwaltung und den nachhaltigen Schutz der natürlichen Ressourcen sicherstellen sollte.

Die hochrangige Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen hat in ihrem Bericht über die Entwicklungsagenda für den Zeitraum nach 1538 ein Ziel für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vorgeschlagen, das sich somit für den Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 als prioritärer Bereich abzeichnet.

Die Kommission arbeitet an einer daran anknüpfenden Mitteilung über den Entwicklungsrahmen für die Zeit nach 1539, in der sie auf die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung eingeht und dabei die einschlägigen Ziele priorisiert. Auf internationaler Ebene arbeitet die offene Arbeitsgruppe (Open Working Group, OWG) zum Thema Ziele für eine nachhaltige Entwicklung40 ebenfalls Ziele aus. Sie wird der UN-Generalversammlung im September 2014 ihren Vorschlag unterbreiten, und das Ergebnis wird anschließend in die zwischenstaatlichen Verhandlungen einbezogen, die in einen für September 2015 geplanten abschließenden Gipfel münden sollen, auf dem die EU und ihre Mitgliedstaaten weiterhin eine wichtige Rolle spielen werden.

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Kommission begrüßt die Mobilisierung der europäischen Bürgerinnen und Bürger zur Förderung des Zugangs zu unbedenklichem Trinkwasser und zu Abwasserentsorgung in Europa und weltweit. Sie betont die Bedeutung des Rechts des Menschen auf Zugang zu unbedenklichem Trinkwasser und zu Abwasserentsorgung und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass diese Grundsätze weiterhin im Mittelpunkt ihrer Politik stehen. Auf EU-Ebene wird die Kommission auf ihren bisherigen Arbeiten aufbauen und weiterhin durch ihre Umweltpolitik und die Finanzierung von Infrastrukturen dafür sorgen, dass die gesamte Bevölkerung breiteren und besseren Zugang zu unbedenklichem Trinkwasser und zu Abwasserentsorgung hat.

Die Kommission wird auch künftig die Neutralität der EU gegenüber nationalen, regionalen und lokalen Entscheidungen für die Erbringung von Wasserdienstleistungen gewährleisten und gleichzeitig dafür sorgen, dass wesentliche Vertragsgrundsätze wie Transparenz und Gleichbehandlung beachtet werden. Sie bleibt weiterhin offen für die Anliegen der Öffentlichkeit in Bezug auf Besonderheit von Wasserdienstleistungen, wie dies auch bei der Rechtsetzung der EU-Vorschriften für Konzessionen der Fall war.

Mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger der EU wird künftig im Zentrum der Maßnahmen der EU auf diesem Gebiet stehen. Ziel ist es, die Handlungsmöglichkeiten der Menschen dadurch zu stärken, dass Informationslücken beseitigt werden, die verhindern, dass sie sich aktiver an Entscheidungen über die Wasserbewirtschaftung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene beteiligen.

Insgesamt engagiert sich die Union weiterhin an dem internationalen Prozess zur Ausarbeitung einer Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015, und sie wird durch ihre Entwicklungshilfepolitik den Zugang zu unbedenklichem Trinkwasser und zu Abwasserentsorgung sowie eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen auch künftig aktiv fördern, insbesondere indem sie im Zeitraum 2014-2020 mehr als 3 Mrd. EUR für ernährungsrelevante Maßnahmen, darunter auch Wasserver- und Abwasserentsorgung, bereitstellt.

Die Kommission reagiert auf den Aufruf der Bürger zum Handeln mit der Zusage, konkrete Schritte zu unternehmen und eine Reihe neuer Maßnahmen in Bereichen auszuarbeiten, die direkt für die Initiative und ihre Ziele relevant sind. Sie wird insbesondere

Schließlich fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten den im Rahmen dieser Initiative vorgebrachten Anliegen der Bürger Rechnung zu tragen und ihre eigenen Anstrengungen zu verstärken, um sicherzustellen, dass einwandfreies, sauberes und erschwingliches Trinkwasser und eine Abwasserentsorgung für alle zur Verfügung steht.

Gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung über die europäische Bürgerinitiative wird die vorliegende Mitteilung den Organisatoren sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt und veröffentlicht werden.

Brüssel, den 19.3.2014
COM (2014) 177 final

Anhang 1
Anhang zur Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative "Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware"

Anhang
VERFAHRENSTECHNISCHE Aspekte der BÜRGERINITIATIVE "RIGHT2WATER"

Die vorliegende Initiative wurde im Einklang mit Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 am 10. Mai 2012 registriert und im Online-Register der Kommission unter folgender Adresse veröffentlicht: http://ec.europa.eu/citizensinitiative/public/initiatives/ongoing/details/2012/000003

Die bei der Kommission registrierten Mitglieder des Bürgerausschusses sind Einwohner der folgenden Mitgliedstaaten: Frankreich, Belgien, Deutschland, Schweden, Bulgarien, Italien und Vereinigtes Königreich.

Die Initiative wurde in englischer Sprache registriert. Die Organisatoren legten Übersetzungen der Bezeichnung, des Gegenstands und der Ziele der Initiative in allen Amtssprachen der EU vor.

Im Einklang mit der Verordnung über die Bürgerinitiative enthielten die Formulare, auf denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Unterstützung für die Initiative erklärten, die Bezeichnung, den Gegenstand und die Ziele der Initiative. Der Link zum Online-Register der Kommission (siehe oben) war auch auf den Formularen angegeben, so dass die Bürgerinnen und Bürger weitere Auskünfte über die Initiative abrufen konnten, die die Organisatoren in einem Anhang als Teil ihres Registrierungsantrags bereitgestellt hatten. Dieser Anhang lag nur in englischer Sprache vor (die Organisatoren übermittelten keine Übersetzungen dieses Anhangs) und wurde von den Personen, die die Initiative unterstützen, nicht unbedingt eingesehen.

Der offizielle Zeitraum von zwölf Monaten für die Sammlung von Unterschriften für die Initiative endete am 10. Mai 2013. Die Kommission hat jedoch Erklärungen über die Unterstützung der Initiative bis zum 1. November 2013 akzeptiert, da die meisten Organisatoren in der Anlaufphase der europäischen Bürgerinitiative Schwierigkeiten mit der Einrichtung ihrer Online-Sammelsysteme hatten.1 Nach der Überprüfung der gesammelten Unterstützungserklärungen durch die jeweils zuständige Behörde der Mitgliedstaaten legten die Organisatoren im Einklang mit Artikel 9 der Verordnung am 20. Dezember 2013 der Kommission ihre Initiative zusammen mit Bescheinigungen von 25 Behörden von Mitgliedstaaten sowie Informationen über die Quellen der Finanzierung und Unterstützung vor.

Die in den Bescheinigungen und Informationen der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten angegebene Zahl gültiger Unterstützungserklärungen ist in der nachstehenden Tabelle wiedergegeben. In diesen Zahlen ist der zusätzliche Sammlungszeitraum bis 1. November 2013 berücksichtigt.

MitgliedstaatAnzahl der UnterzeichnerIn mindestens sieben Mitgliedstaaten zu erreichende Mindestzahl
Österreich57 64314 250
Belgien40 54916 500
Bulgarien1 40613 500
Zypern2 9244 500
Tschechische Republik7 57516 500
Estland5164 500
Finnland14 5899 750
Deutschland1 236 45574 250
Griechenland33 22016 500
Ungarn18 24516 500
Irland2 5139 000
Italien65 22354 750
Lettland3936 750
Litauen13 2529 000
Luxemburg5 5664 500
Malta1 6354 500
Niederlande21 46919 500
Polen3 96238 250
Portugal13 96416 500
Rumänien3 17624 750
Slowakei20 9889 750
Slowenien17 5466 000
Spanien58 05140 500
Schweden11 57915 000
Vereinigtes
Königreich
7 10454 750
Insgesamt1 659 543Die Mindestzahl wurde in 13 Mitgliedstaaten erreicht

In den Wochen nach Vorlage der Initiative haben die Organisatoren der Kommission Bescheinigungen von Behörden zweier weiterer Mitgliedstaaten übermittelt:

Am selben Tag erhielten die Organisatoren am Nachmittag gemäß Artikel 11 der Verordnung die Möglichkeit, ihre Initiative im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorzustellen. Bei dem Treffen in den Kommissionsräumlichkeiten und bei der öffentlichen Anhörung wurde die Kommission durch Vizepräsidenten Sefcovic sowie durch Bedienstete aus verschiedenen beteiligten Dienststellen vertreten.