Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006
(Haushaltsbegleitgesetz 2006 - HBeglG 2006)

Punkt 4 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006

Der Bundesrat möge anstelle von Ziffer 4 der Drucksache 142/1/06(neu) zu dem Gesetzesentwurf wie folgt Stellung nehmen:

Zu Artikel 3 (Umsatzsteuergesetz)

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die durchschnittliche Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Land- und Forstwirte in den Jahren 2002 - 2004 zu benennen und die Ermittlung dieser Belastung anhand der makroökonomischen Daten zu erläutern. Zugleich erwartet er eine zeitnahe Berechnung der notwendigen Prozentsätze der Vorsteuerpauschalen in Anbetracht der Anhebung der allgemeinen Mehrwertsteuersätze zum 01. Januar 2007.

Durch die Durchschnittssatzbesteuerung sollen Land- und Forstwirte weder besser noch schlechter gestellt werden als bei Anwendung der Regelbesteuerung.

Um diesen Ausgleich vorzunehmen, ist die Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Land- und Forstwirte grundsätzlich jedes Jahr zu ermitteln und über die zutreffende Höhe der Vorsteuerpauschale zu entscheiden. Seit 1999 wurde die Vorsteuerpauschale nicht mehr geändert.

Durch die Anhebung des Umsatzsteuersatzes wird sich die Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Land- und Forstwirte erhöhen. Die Anhebung des Umsatzsteuersatzes ist daher ein geeigneter Zeitpunkt, um über die Angemessenheit der Höhe der Vorsteuerpauschale zu entscheiden.