Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu den folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:

gegen das Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität vom 5. November 2008 (BGBl. 2008 II, Seite 1242)

wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 10, Artikel 2 Absatz 1, Artikel 1 Absatz 1, Artikel 13, Artikel 101, Artikel 102, Artikel 104 und Artikel 19 Absatz 4 GG - 2 BvR 637/09 -