Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Ergebnis der Klimakonferenz von Buenos Aires

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Klimaänderungen eine der großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts sind, da sie beträchtliche negative ökologische, wirtschaftliche sowie soziale Auswirkungen von globaler Tragweite haben und es zu erwarten steht, dass sie die nachhaltige Entwicklung sowie den Lebensunterhalt von Millionen Menschen auf der ganzen Welt beeinträchtigen; ferner in der Erwägung, dass auch im Jahr 2004 wieder Wirbelstürme, Taifune und andere wetterbedingte Naturkatastrophen die Bevölkerungen weltweit, insbesondere in den ärmsten Ländern, hart getroffen haben, und dass abgesehen von dem schweren menschlichen Leid und den vielen Katastrophenopfern die dadurch im Jahr 2004 erlittenen wirtschaftlichen Verluste auf einen Rekordbetrag von 90 Milliarden US-Dollar geschätzt werden,

B. in der Erwägung, dass die umfassende Umsetzung des UNFCCC und des Kyoto-Protokolls von grundlegender Bedeutung für die Lösung des zentralen Problems der Klimaänderungen und für die Zukunft der Umwelt auf der ganzen Welt ist,

C. in der Erwägung, dass das UNFCCC, das am 21. März 1994 in Kraft trat und gegenwärtig 189 Vertragsparteien zählt, den Rahmen für Maßnahmen zur Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau festlegt, das gefährliche anthropogene Interferenzen mit dem Klimasystem ausschließt,

D. in der Erwägung, dass das Kyoto-Protokoll inzwischen von 132 Staaten und Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, darunter 37 in Anhang I genannten Vertragsparteien, ratifiziert wurde, auf die insgesamt 61,6 % der gesamten Kohlendioxidemissionen der in Anhang I genannten Vertragsparteien im Jahr 1990 entfallen, so dass nunmehr die Anforderungen an das Inkrafttreten dieses Protokolls erfüllt sind und das Protokoll am 16. Februar 2005 in Kraft treten wird,

E. in der Erwägung, dass die Industriestaaten wesentlich zu den Treibhausgas-Emissionen beitragen und deshalb auch maßgeblich bei ihrer Senkung mitwirken sollten, und unter Hinweis darauf, dass das Europäische Parlament kontinuierlich gefordert hat, die Europäische Union solle in diesem Zusammenhang eine Vorreiterrolle einnehmen,

F. unter Hinweis darauf, dass das Kyoto-Protokoll von der Europäischen Gemeinschaft am 31. Mai 2002 und von den Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist, dass das Europäische Parlament und der Rat die zur Durchführung der Vorschriften des Kyoto-Protokolls in der Europäischen Gemeinschaft nötigen Rechtsakte verabschiedet haben, dass das Europäische Parlament und der Rat am 13. Oktober 2003 die Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten in der Gemeinschaft erlassen haben und dass in einem vor kurzem von der Kommission vorgelegten Fortschrittsbericht (KOM (2004) 0818) bestätigt wird, dass die Europäische Union insgesamt auf gutem Wege ist, ihre Kyoto-Ziele zu erreichen,

G. in der Erwägung, dass die im Kyoto-Protokoll festgelegten Klimaschutzziele zwar eine entscheidende Voraussetzung für eine globale Klimaschutzstrategie sind, dass aber für die Zeit nach 2012 weitere Ziele festgelegt werden müssen und dass die weltweiten Emissionen bis zum Jahr 2050 um die Hälfte gesenkt werden müssen, damit die globale Erwärmung nicht um mehr als zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Temperaturwerten steigt,

H. in der Erwägung, dass das Jahr 2012 immer näher rückt und eine Strategie über 2012 hinaus erforderlich ist, um sich der längerfristigen Herausforderung der Umstellung auf kohlenstoffarme und erneuerbare Energiequellen sowie treibhausgasarme Technologien zu stellen,