Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie für Altbatterien und Altakkumulatoren hinsichtlich des Inverkehrbringens von Cadmium enthaltenden Gerätebatterien und -akkumulatoren, die zur Verwendung in schnurlosen Elektrowerkzeugen bestimmt sind - COM (2012) 136 final

Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung am 11. Mai 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Richtlinienvorschlag, soweit er weitere Vermeidungsanstrengungen zu Cadmiumgehalten in Batterien und Akkumulatoren enthält.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den Beratungen des Richtlinienvorschlags für folgende Richtlinienänderung einzusetzen:

Die Sonderregelung zum Quecksilbergehalt für Knopfzellen (Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2006/66/EG) gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2015.

Quecksilber zählt wie Cadmium zu den gefährlichen Stoffen. Aufgrund der globalen Gefahren durch Quecksilber bezweckt die Europäische Kommission mit der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über das Verbot der Ausfuhr von metallischem Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen und -gemischen und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber, die Kreislaufwirtschaft für Quecksilber zu unterbrechen und sichere Beseitigung vorzuschreiben. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, Quellen für Quecksilberemissionen weiter einzuschränken, sobald technische Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Die EG-Batterie-Richtlinie 2006/66/EG begrenzt im Grundsatz die Gehalte von Quecksilber und Cadmium in Batterien und Akkumulatoren auf Cadmium maximal 20 mg/kg und Quecksilber maximal 5 mg/kg. Für Knopfzellen besteht jedoch eine Ausnahme: Der Quecksilbergehalt darf bis zu 20.000 mg/kg betragen. Aufgrund des technischen Fortschrittes bei der Knopfzellenproduktion ist diese Ausnahme allerdings nicht mehr erforderlich. Auf dem Markt sind bereits seit mehreren Jahren Knopfzellen verfügbar, die den Grenzwert von 5 mg/kg Quecksilber einhalten.

Weil die derzeit bestehende Ausnahme einen Quecksilbergehalt von 20.000 mg/kg noch erlaubt, findet man immer noch Knopfzellen im Handel, die derart hohe Quecksilbergehalte aufweisen (Bericht der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung von November 2011 "Überprüfung der Quecksilber-, Cadmium- und Blei-Gehalte in Batterien. Analyse von Proben handelsüblicher Batterien und in Geräten verkaufter Batterien").

Während die durchschnittliche Sammelquote für Batterien und Akkumulatoren bei 44 Prozent und die Quote für cadmiumhaltige Akkumulatoren noch weit darüber liegt, beträgt die Sammelquote für Knopfzellen unter 20 Prozent. Derzeit gelangt somit über 80 Prozent des Quecksilbers der vertriebenen Knopfzellen unkontrolliert in die Umwelt. Aufgrund der Kleinteiligkeit ist eine Aussortierung in den Entsorgungsanlagen wenig effektiv. Selbst in Behandlungsanlagen für Elektroaltgeräte ist eine Separierung der Knopfzellen aus Uhren, Taschenrechnern, Fernbedienungen, singenden Postkarten, Elektrospielzeug usw. kaum möglich. Quecksilber aus den eingebauten Knopfzellen wird dann zum Teil während des Shredderprozesses freigesetzt.