Empfehlungen der Ausschüsse
Nationaler Sozialbericht 2012

909. Sitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013

A

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der "Nationale Sozialbericht 2012" stellt in Abschnitt 5.1 zu Recht unter dem Aspekt der demografischen Entwicklung erhebliche Herausforderungen im Bereich der Pflegepolitik fest. Die Zunahme der Zahl pflegebedürftiger Menschen führt zu steigenden Kosten in der Pflege. Darüber hinaus besteht in der Pflege die kurzfristige Herausforderung, den Fachkräftebedarf zu sichern. Hierzu bedarf es nicht nur guter Arbeitsbedingungen, sondern auch damit einhergehend leistungsgerechter Vergütungen für die in der Pflege beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Angemessene Löhne müssen sich in den Leistungssätzen der Pflegeversicherung abbilden.

Zu deren Deckung muss die Pflegeversicherung ihren Anteil, auch in Form hinreichend dynamisierter Leistungen, erbringen. Deshalb bedarf es einer Weiterentwicklung des Finanzierungssystems innerhalb der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die durch das PNG eingeführten Leistungen können zwar helfen, diese Herausforderungen im Sinne der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen zu bewältigen, sie bleiben aber weit hinter den in Wissenschaft und Praxis seit langem anerkannten und unter anderem im Beschluss "Reform der Pflegepolitik" (vergleiche Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom 23./24. November 2011, TOP 5.1 Buchstabe b) erneut umfassend niedergelegten Handlungserfordernissen zurück. Das PNG ist daher nicht als "maßgeblicher Beitrag", sondern bestenfalls als erster Schritt auf dem Weg zur Bewältigung der pflegepolitischen Herausforderungen einzuordnen. Die Notwendigkeit deutlich weitergehender Reformen wäre ausdrücklich festzustellen gewesen, statt nur in einer Fußnote auf den Beratungsprozess des Expertenbeirats "Pflegebedürftigkeitsbegriff" zu verweisen, der zudem mit Blick auf die Gesamtdauer einer Legislaturperiode viel zu spät angestoßen wurde und die dringend erforderlichen Änderungen nun weiter verzögert.

Zur Bewältigung der Herausforderungen und insbesondere zur Sicherstellung der finanziellen Stabilität der Gesundheits- und Langzeitpflege stellt die in Abschnitt 5.2 dargestellte Einführung einer Pflege-Vorsorgeförderung kein taugliches Mittel dar. Einer wachsenden Zahl insbesondere von Haushalten älterer Menschen mit unterdurchschnittlichem Einkommen fehlen die finanziellen Mittel zur Finanzierung eines individuellen, umlageunabhängigen Versicherungssystems. Bei ohnehin knappen finanziellen Mitteln können einkommensschwache Familien nicht noch mindestens 120 Euro im Jahr pro Person für eine weitere Versicherung zurücklegen. Die vergangene Wirtschaftskrise hat zudem gezeigt, dass private Vorsorgesysteme von Finanzmarktentwicklungen weitaus abhängiger sind als umlagefinanzierte Systeme und damit auch deutlich krisenanfälliger. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Einführung der Pflege-Vorsorgeförderung auf Grund der geringen Zahl der zu erwartenden Antragsteller die aktuellen tiefgreifenden finanziellen Probleme der Pflegeversicherung nicht zu lösen vermag.

B