Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung

Der Bundesrat hat in seiner 832. Sitzung am 30. März 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. März 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: