Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 26. Sitzung am 17. März 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 16/975 - den von der Bundesregierung eingebrachten

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:


Fristablauf: 07.04.06
Erster Durchgang: Drucksache. 937/05 (PDF)