Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung
(VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 167. Sitzung am 28. April 2016 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) - Drucksachen 18/7223, 18/7453, 18/8268 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 18/8268 angenommen.

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Zusammenwirken von Autoren und Verlegern in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften hat sich in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union über Jahrzehnte bewährt. Sie ist Ausdruck des engen Zusammenwirkens zwischen Autoren und Verlegern bei der Entstehung urheberrechtlich geschützter Werke. Verleger haben einen maßgeblichen Anteil an ihrer Schaffung, denn sie unterstützen die Urheber in vielfältiger Weise - von der Vorfinanzierung des Werks über das Lektorat bis hin zur Vermarktung.

Gemeinsame Verwertungsgesellschaften nehmen die Vergütungsansprüche von Urhebern und Verlegern wahr. Sie sind zudem auch Ansprechpartner für Nutzer geschützter Inhalte, etwa für Bibliotheken, und erleichtern diesen somit ihre Tätigkeit. Sie schaffen einen Rahmen, um viele Alltagsfragen bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke einvernehmlich und pragmatisch zu klären. Hinzu kommt die besondere soziale und gesellschaftliche Funktion, die Verwertungsgesellschaften mit gemeinsamer Rechtewahrnehmung ausüben.

In diesem Zusammenhang haben verschiedene deutsche Verwertungsgesellschaften über Jahrzehnte insbesondere die gesetzlichen Vergütungsansprüche für gesetzlich erlaubte Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke wahrgenommen und diese Einnahmen nach den Bestimmungen ihrer Verteilungspläne anteilig an Urheber und Verleger ausgeschüttet.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit seiner Entscheidung vom 12. November 2015 in dem Verfahren "HewlettPackard Belgium SPRL gegen Reprobel SCRL" (Rechtssache C-572/13) sowohl bei Verlegern als auch bei den Verbänden der Autorinnen und Autoren große Besorgnis ausgelöst, ob die derzeitige Praxis auch zukünftig möglich sein wird.

Am 21. April 2016 hat nunmehr der Bundesgerichtshof entschieden, dass die VG WORT als gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Wortautoren und deren Verlegern nicht berechtigt ist, einen pauschalen Betrag von zum Teil der Hälfte der entsprechenden Einnahmen an Verlage auszuzahlen (I ZR 198/13).

Der Deutsche Bundestag nimmt diese Entscheidungen zur Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen mit Sorge zur Kenntnis.

Der Deutsche Bundestag begrüßt daher die Initiative der Bundesregierung, die sich auf EU-Ebene bereits für die erforderlichen Änderungen des europäischen Rechtsrahmens ausgesprochen hat.

Auch auf nationaler Ebene sollten alle verfügbaren Möglichkeiten genutzt werden, um die gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlegern in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften für die Zukunft weiter zu ermöglichen. Falls eine solche Regelung in Betracht kommt, könnte diese zeitnah im Rahmen der in Kürze anstehenden Beratungen über die Reform des Urhebervertragsrechts umgesetzt werden.

Unabhängig von einem Tätigwerden des Gesetzgebers wird die Korrektur der bisherigen Verteilungspraxis in Umsetzung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs die betroffenen Verwertungsgesellschaften vor Herausforderungen stellen. Dabei sollten sie den berechtigten Interessen der Urheberinnen und Urheber Geltung verschaffen, gleichzeitig aber auch der Gefahr drohender Insolvenzen gerade kleinerer Verlage Rechnung tragen. Die Verwertungsgesellschaften können dabei auch auf ihre derzeit bestehenden Verteilungspläne zurückgreifen, die schon jetzt regeln, wie die Rückabwicklung bei Verteilungsfehlern durchzuführen ist. Der Deutsche Bundestag geht davon aus, dass die Verwertungsgesellschaften auf Basis dieser Regelungen verhältnismäßige Lösungen bei den Rückforderungen und für künftig geänderte Verteilungen finden können.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung vor diesem Hintergrund auf, zu prüfen, ob eine nationale Regelung zur Verlegerbeteiligung insbesondere an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften aus der gesetzlichen Privatkopievergütung in Betracht kommt, und gegebenenfalls zeitnah entsprechende Vorschläge vorzulegen.

III. Der Deutsche Bundestag bittet zudem die Europäische Kommission, schnellstmöglich einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, auf dessen Grundlage Verleger europaweit entsprechend der bisher in den Mitgliedstaaten häufig geübten Praxis an den bestehenden gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber beteiligt werden können. Der Deutsche Bundestag bittet seinen Präsidenten, diesen Beschluss der Kommission zu übermitteln."