Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 111. Sitzung am 26. Mai 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 17/5957 - den von der Bundesregierung und den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms - Drucksachen 17/5709 und 17/4836 - zusammengeführt und unverändert angenommen.

Fristablauf: 17.06.11
Initiativgesetz des Bundestages
Erster Durchgang des Regierungsentwurfs: Drucksache. 128/11 (PDF)