Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts sowie zur Änderung des Tierseuchengesetzes und des Tierschutzgesetzes Punkt 17 der 823. Sitzung des Bundesrates am 16. Juni 2006

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Zum Gesetzentwurf allgemein:

I

Der Bundesrat hält eine Änderung des Tierzuchtgesetzes für zeitlich dringend geboten und sachlich erforderlich, um insbesondere bisherige Regelungen zur künstlichen Besamung, die die Warenverkehrs-, die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit behindern könnten, gemäß den Erfordernissen des EG-Vertrages anzupassen und das laufende Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden.

II

Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass der vorgelegte Gesetzesentwurf in einigen Teilen über die im Rahmen des EU-Rechts notwendigen Regelungen hinausgeht.

Andererseits wird seitens der europäischen Kommission ein Beihilfeverbot im Bereich Tierzucht erwogen, was im direkten Zusammenhang mit der Umsetzung des Tierzuchtgesetzes steht.

Der bereits vorliegende Entwurf einer neuen Freistellungsverordnung für kleine und mittlere Unternehmen im Agrarbereich sieht den Wegfall von Fördermöglichkeiten in Bezug auf die Durchführung von Tests zur Bestimmung der genetischen Qualität sowie in Bezug auf das Anlegen und Führen von Zuchtbüchern vor. Ebenfalls bekannt ist nunmehr die Zielsetzung der EU-Kommission, die Fördermöglichkeiten innerhalb des Gemeinschaftsrahmens für den Tierzuchtbereich zu streichen.

III

Aufgrund der sich derzeit abzeichnenden Veränderungen im europäischen Beihilferecht für den Tierzuchtbereich und der engen Verknüpfung zum Entwurf des neuen Tierzuchtgesetzes steht der Bundesrat der weiteren Befassung des Gesetzentwurfes zum gegenwärtigen Zeitpunkt ungeachtet von seiner Stellungnahme zu Einzelpunkten insgesamt kritisch gegenüber.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher um grundsätzliche Prüfung, ob das weitere Gesetzgebungsverfahren zur Neuordnung des Tierzuchtrechts solange zurückgestellt werden kann, bis Klarheit über die Neuregelung des Beihilferechts durch die EU besteht und die Auswirkungen auf den Tierzuchtbereich deutlich geworden sind. Insbesondere bittet der Bundesrat die Bundesregierung dabei auf die EU-Kommission zuzugehen, um ein Aussetzen des Vertragsverletzungsverfahrens bis zum vorgenannten Zeitpunkt zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu erwägen, ob das Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts dann so gefasst werden kann, dass ausschließlich die im Vertragsverletzungsverfahren relevanten Sachverhalte neu geregelt werden und die anderen Regelungsinhalte sowie neue Erkenntnisse in einer umfassenden Novelle zu einem späteren Zeitpunkt einfließen.