Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
(Finanzausgleichsgesetz -FAG)

- Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen -

Punkt 91 der 909. Sitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013

Der Bundesrat möge beschließen,

Der Gesetzentwurf ist gemäß Artikel 76 Absatz 3 Satz 4 des Grundgesetzes besonders eilbedürftig.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Das Gesetzesvorhaben ist eilbedürftig, um ein Inkrafttreten noch in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zu gewährleisten. Auch wird damit die notwendige Planungssicherheit für die ostdeutschen Flächenländer erreicht.