Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (E) Nr. 663/2009 über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich KOM (2010) 283 endg.


Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 914/08 (PDF) = AE-Nr. 080859,
Drucksache 155/09 (PDF) = AE-Nr. 090129 und AE-Nr. 100300


Europäische Kommission
Brüssel, den 31.5.2010
KOM (2010) 283 endgültig
2010/0150 (COD)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich

Begründung

Durch die Verordnung (EG) Nr. 663/2009 vom 13. Juli 20091 wurde ein Programm zur Konjunkturbelebung für Europa (EEPR) aufgelegt, in dessen Rahmen bis Ende 2010 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 3,98 Mrd. EUR gewährt werden soll. Das EEPR ist ein Finanzierungsinstrument, mit dem in erster Linie das Ziel verfolgt wird, nach dem Einbruch der EU-Wirtschaft eine Konjunkturbelebung in Gang zu setzen und die EU ihren energiepolitischen Prioritäten näher zu bringen, nämlich der Sicherheit und Diversifizierung der Energieversorgung, einem reibungslos funktionierenden Energiebinnenmarkt und der Verringerung der Treibhausgasemissionen. Die finanzielle Unterstützung verteilt sich auf drei Unterprogramme für Infrastrukturprojekte in den Bereichen Gas und Strom, Offshore-Windenergieprojekte (OWE) und Projekte im Bereich Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS).

Die Kommission verabschiedete die Bewilligungsbeschlüsse für die einzelnen Unterprogramme am 9. Dezember 2009 (OWE und CCS) bzw. am 4. März 2010 (Gas- und Strominfrastrukturen). Laut dem Bericht der Kommission vom 27. April 20102 über die Durchführung des EEPR ist davon auszugehen, dass fast die gesamten EEPR-Mittel (3,98 Mrd. EUR) im Verlauf des Frühjahrs 2010 gebunden werden. Lediglich ein Betrag von etwa 114 Mio. EUR der im Rahmen der am 13. Juli 2009 verabschiedeten EEPR-Verordnung verfügbaren Mittel wird ungebunden bleiben. Laut dem Bericht wird sich dieser Betrag voraussichtlich nicht ändern, allerdings wird darauf hingewiesen, dass ein oder mehrere Projektträger aus rechtlichen, finanziellen oder technischen Gründen nicht in der Lage sein könnten, die speziellen Voraussetzungen für die Auszahlung der Zuschüsse zu erfüllen, sodass letzten Endes ein höherer Mittelbetrag im Rahmen der EEPR-Verordnung vom 13. Juli 2009 ungebunden bleiben wird. Der genaue Umfang dieser Mittel wird Ende 2010 feststehen.

Energieeinsparungen sind für die EU der direkteste und kostenwirksamste Weg zur Erreichung ihrer strategischen Ziele: Bekämpfung der Klimaänderung, Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung und Verwirklichung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Im Sinne der Strategie für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung (Europa 2020) würden die Entwicklung weiterer regenerativer Energiequellen und die Förderung der Energieeffizienz zu einem umweltfreundlicheren Wachstum, zur Schaffung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaft und zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen. Durch Unterstützung dieser politischen Ziele wird in Europa die Entstehung neuer Arbeitsplätze und ökologischer Marktchancen gefördert, was auch die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, sicheren und nachhaltigen Wirtschaft begünstigt.

Trotz einer bescheidenen Verbesserung der Projektionen für das BIP-Wachstum in der ersten Jahreshälfte 2010 bleibt die erwartete Wachstumsrate der EU für 2010 nahezu unverändert bei 0,7 %. Zudem waren die Zahlen unter anderem für Industrieproduktion und Umsätze des Einzelhandels weniger vielversprechend und die Investitionen bleiben schwach. Auch die Finanzmärkte sind nach wie vor instabil und unsicher3. Betrachtet man außerdem den schwachen Arbeitsmarkt, so steht außer Frage, dass die Wirtschaftskrise in Europa noch andauert und dass rasche und effektive Maßnahmen der EU in Einklang mit ihren politischen Zielen notwendig sind.

Eine Verbesserung der finanziellen Anreize und eine stärkere technische Unterstützung sind von zentraler Bedeutung, wenn die Barrieren hoher Vorfeldkosten und Informationsdefizite überwunden und Fortschritte bei der nachhaltigen Energienutzung gefördert werden sollen. In einem durch die andauernde Wirtschaftskrise und die Zurückhaltung der Geschäftsbanken eingeschränkten Markt mit entsprechend niedrigen Investitionsraten gibt es zusätzliche Hindernisse für die Finanzierung von Projekten, um diesen Bereich der Politik zu unterstützen. Erfahrungen aus ganz Europa zeigen, in welchem Maße zielgenaue und gut konzipierte Strategien zur finanziellen Unterstützung zu erheblichen Verbesserungen führen und die Erschließung des Entwicklungspotenzials der nachhaltigen Energienutzung bewirken können.

Investitionshilfen für eine nachhaltige Energienutzung können auf kommunaler und lokaler Ebene besonders effektiv und nützlich sein. Energieeffiziente Hausrenovierungen, dezentrale mit regenerativen Energien betriebene Anlagen und Pläne für die städtische Mobilität verlangen einen hohen Arbeitsaufwand von qualifizierten Personen, deren Arbeitsplätze nicht verlagerungsanfällig sind. Initiativen dieser Art begünstigen daher in hohem Maße die Schaffung von Arbeitsplätzen. Eine nachhaltige Energienutzung auf lokaler Ebene wirkt sich auch sehr positiv auf andere Bereiche der Politik aus, z.B. soziale Integration oder Verbesserung der Lebensqualität und Attraktivität lokaler Gemeinschaften für Unternehmen und Besucher.

In diesem Zusammenhang könnten technische Unterstützung und finanzielle Anreize zu einer optimalen Vorbereitung und Nutzung der bestehenden Struktur- und Kohäsionsfonds beitragen.

Bei der zweiten Überprüfung der Energiestrategie4 kündigte die Europäische Kommission ihre Absicht an, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank und anderen internationalen Finanzinstitutionen (IFI) eine Initiative zur Finanzierung einer nachhaltigen Energiewirtschaft einzuleiten, um geeignete Finanzierungsmechanismen für die Erzielung echter Fortschritte bei der Entwicklung der Energieeffizienz und der regenerativen Energien zu schaffen.

Die finanzielle Unterstützung durch Finanzintermediäre wie IFI ermöglicht es, die EU-Mittel am effizientesten zu nutzen und damit kurzfristig maximale Wirkung zu erzielen, mit dem größtmöglichen Nutzeffekt für die Wirtschaftstätigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Durch die Finanzierung technischer Unterstützung für die Projektentwicklung kann in Kombination mit innovativen finanziellen Anreizen (z.B. Garantien, zinsbegünstigte Darlehen, Mischinstrumenten und Projektfinanzierung) eine starke Hebelwirkung zwischen den EU-Mitteln und den Gesamtinvestitionen gewährleistet werden.

Diese Elemente wurden bei der Ausarbeitung des vorliegenden Vorschlags berücksichtigt.

Es wird vorgeschlagen, die ungebundenen Mittel unter Kapitel II der EEPR-Verordnung für die Einrichtung eines speziellen Finanzinstruments zur Unterstützung von Initiativen für Energieeffizienz und regenerative Energien im Rahmen der Initiative zur Finanzierung einer nachhaltigen Energiewirtschaft einzusetzen. Diese Finanzfazilität soll die Entwicklung bankfähiger Projekte im Bereich Energieeffizienz und regenerative Energien unterstützen und die Finanzierung von Investitionen in Energieeffizienz und regenerative Energien, vor allem im städtischen Kontext, erleichtern. Um zu einer großen Zahl dezentraler Investitionen zu gelangen, sollen kommunale, lokale und regionale Behörden die Begünstigten sein. Das Konzept wird auf dem Erfolg des Bürgermeisterkonvents aufbauen, an dem über 1600 Regionen und Städte in ganz Europa beteiligt sind.

Die zu finanzierenden Projekte im Bereich nachhaltige Energie umfassen öffentliche und private Gebäude, hochenergieeffiziente Kraft-Wärme-Kopplungssysteme (KWK) und Fernwärme- und Fernkühlungsnetze (insbesondere wenn mit regenerativen Energien betrieben), dezentrale regenerative Energiequellen im lokalen Kontext, saubere städtische Verkehrsmittel und lokale Infrastrukturen wie intelligente Netze, effiziente Straßenbeleuchtung und intelligente Messsysteme.

Die Fazilität soll von einem oder mehreren Finanzintermediären, z.B. IFI, verwaltet werden. Für die Auswahl wird ausschlaggebend sein, inwiefern die Finanzintermediäre ihre Fähigkeit zur möglichst effizienten und effektiven Nutzung der Mittel nachweisen können. Die Finanzintermediäre werden finanzielle Mechanismen einrichten, die einen starken Hebeleffekt zwischen den EU-Mitteln und der Gesamtinvestition gewährleisten, um in der EU zu Investitionen von nennenswertem Umfang zu gelangen. Das Erreichen dieser Hebelwirkung wird eine notwendige Vorbedingung für die finanzielle Unterstützung sein. Die Finanzintermediäre müssen transparente Management- und Berichterstattungsverfahren einhalten, um der Kommission eine konsequente Überwachung der Mittelverwendung zu ermöglichen; ihnen werden lediglich für Managementkosten oder die Kosten für die Einrichtung und Verwaltung der Fazilität Mittel zur Verfügung gestellt. Die Verhandlungen mit den IFI können zudem parallel zum Legislativverfahren geführt werden, was eine frühzeitige Bindung der Mittel erleichtern wird.

Gemäß den Bestimmungen der EEPR-Verordnung soll die Fazilität ausschließlich der Finanzierung von Maßnahmen dienen, die einen unmittelbaren, messbaren und spürbaren Nutzen für die Konjunkturbelebung in der EU, die Steigerung der Energieversorgungssicherheit und die Verringerung der Treibhausgasemissionen haben.

Die Kriterien der am 13. Juli 2009 verabschiedeten EEPR-Verordnung sollten in vollem Umfang auf die Auswahl der im Rahmen der Fazilität finanzierten Maßnahmen Anwendung finden. Zu diesen Kriterien gehören Fundiertheit und technische Angemessenheit des Konzepts, Solidität des Finanzierungspakets, Ausgereiftheit des Vorhabens, Ausmaß, in dem der mangelnde Zugang zu Finanzmitteln die Durchführung der Maßnahme aufhält und in dem die EEPR-Unterstützung die öffentliche und private Finanzierung ankurbeln wird, sowie sozioökonomische Auswirkungen und Auswirkungen auf die Umwelt. Auch die geografische Ausgewogenheit sollte als wesentliches Element einbezogen werden.

Dieser Vorschlag steht voll in Einklang mit der Erklärung der Kommission5, auf die in Erwägungsgrund 7 der EEPR-Verordnung Bezug genommen wird6, wo die Kommission ihre Absicht bekundet, in dem von ihr 2010 vorzulegenden Bericht über die Durchführung der Verordnung ggf. Maßnahmen zur Neuzuweisung ungebundener Mittel für die Finanzierung von Projekten in den Bereichen Energieeffizienz und regenerative Energiequellen vorzuschlagen. es nicht möglich sein wird, bis Ende 2010 einen Teil der Mittel zu binden, die für die im Anhang zur Verordnung aufgeführten Projekte vorgesehen sind, so wird die Kommission gegebenenfalls in geografisch ausgewogener Weise eine Änderung der Verordnung vorschlagen, welche zusätzlich zu den genannten Initiativen die Finanzierung von Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen ermöglicht, einschließlich Förderfähigkeitskriterien, die mit denen vergleichbar sind, die für die im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten Vorhaben gelten."

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 194 Absatz 1 Buchstabe c, auf Vorschlag der Europäischen Kommission7, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses8, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen9, nach Übermittlung des Vorschlags an die nationalen Parlamente, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe:

Haben folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 663/2009

Die Verordnung (EG) Nr. 663/2009 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten


Geschehen zu Brüssel am [...]
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Im Namen des Rates
Der Präsident