A. Zielsetzung
- Gleichstellung der vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2011 von der Staatlichen Zeichenakademie Hanau erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung:
Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Staatlichen Zeichenakademie Hanau Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird Abschlussprüfung als Goldschmied/Goldschmiedin; Goldschmied/Goldschmiedin
Fachrichtungen:
- Schmuck
- Juwelen
- Ketten
Goldschmied/Goldschmiedin im Gewerbe Nummer 11 der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung "Gold- und Silberschmiede"
Fachrichtungen:
- Schmuck
- Juwelen
- KettenAbschlussprüfung als Silberschmied/Silberschmiedin;
Schwerpunkte:
- Metall
- EmailSilberschmied/Silberschmiedin;
Schwerpunkte:
- Metall
- Email
Silberschmied/Silberschmiedin im Gewerbe Nummer 11 der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung "Gold- und Silberschmiede"
Schwerpunkte:
- Metall
- EmailAbschlussprüfung als
Graveur/Graveurin;
Schwerpunkte:
- Flachgraviertechnik
- ReliefgraviertechnikGraveur/Graveurin im Gewerbe Nummer 6 der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung "Graveure"
Schwerpunkte:
- Flachgraviertechnik
- ReliefgraviertechnikAbschlussprüfung als Metallbildner/Metallbildnerin;
Fachrichtungen:
- Gürtler- und Metalldrücktechnik
- Ziseliertechnik
- GoldschlagtechnikMetallbildner im Gewerbe Nummer 7 der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung "Metallbildner"
Fachrichtungen:
- Gürtler- und Metalldrücktechnik
- Ziseliertechnik
- GoldschlagtechnikAbschlussprüfung als
Edelsteinfasser/EdelsteinfasserinEdelsteinfasser/Edelsteinfasserin - Soweit zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtung oder Schwerpunktbezeichnung angegeben ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung oder diesen Schwerpunkt.
B. Lösung
- Gleichstellung der vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2011 von der Staatlichen Zeichenakademie Hanau erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen.
C. Alternativen
- Keine
D. Kosten
- Keine und auch keine preislichen Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
- Keine
F. Bürokratiekosten
- Keine
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
Der Chef des Bundeskanzleramtes Berlin, den 23. Mai 2007
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zu erlassende
- Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
mit Begründung und Vorblatt.
Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 80 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen.
Die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKRG ist als Anlage beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas de Maiziére
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
Vom ... 2007
Auf Grund des § 50 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), der durch Artikel 232 Nr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, und auf Grund des § 40 Abs. 1 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074, 2006 I S. 2095), der zuletzt durch Artikel 146 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl.1 S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Bundesinstituts für Berufsbildung:
§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- Die vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2011 von der Staatlichen Zeichenakademie Hanau erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung gleichgestellt:
Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Staatlichen Zeichenakademie Hanau Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird Abschlussprüfung als Goldschmied/Goldschmiedin; Goldschmied/Goldschmiedin
Fachrichtungen:
- Schmuck
- Juwelen
- Ketten
Goldschmied/Goldschmiedin im Gewerbe Nummer 11 der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung "Gold- und Silberschmiede"
Fachrichtungen:
- Schmuck
- Juwelen
- KettenAbschlussprüfung als Silberschmied/Silberschmiedin;
Schwerpunkte:
- Metall
- EmailSilberschmied/Silberschmiedin;
Schwerpunkte:
- Metall
- Email
Silberschmied/Silberschmiedin im Gewerbe Nummer 11 der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung "Gold- und Silberschmiede"
Schwerpunkte:
- Metall
- EmailAbschlussprüfung als
Graveur/Graveurin;
Schwerpunkte:
- Flachgraviertechnik
- ReliefgraviertechnikGraveur/Graveurin im Gewerbe Nummer 6 der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung "Graveure"
Schwerpunkte:
- Flachgraviertechnik
- ReliefgraviertechnikAbschlussprüfung als Metallbildner/Metallbildnerin;
Fachrichtungen:
- Gürtler- und Metalldrücktechnik
- Ziseliertechnik
- GoldschlagtechnikMetallbildner im Gewerbe Nummer 7 der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung "Metallbildner"
Fachrichtungen:
- Gürtler- und Metalldrücktechnik
- Ziseliertechnik
- GoldschlagtechnikAbschlussprüfung als
Edelsteinfasser/EdelsteinfasserinEdelsteinfasser/Edelsteinfasserin - Soweit zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtung oder Schwerpunktbezeichnung angegeben ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung oder diesen Schwerpunkt.
§ 2 Fortgeltung von Gleichstellungen
- Die Gleichstellungen auf Grund der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 1. März 1999 (BGBl. I S. 292) gelten fort.
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.
- (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 1. März 1999 (BGBl. I S. 292) außer Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
In Vertretung
Begründung
Das hessische Kultusministerium hat mit Schreiben vom 12. Juni 2006 beantragt, die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 1. März 1999 (BGBl. I S. 292) bis zum 31. Dezember 2011 zu verlängern.
Die Staatliche Zeichenakademie Hanau weist die sachliche und personelle Ausstattung für die beantragte Verlängerung bis zum 31. Dezember 2011 auf. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat nach gutachterlicher Prüfung bestätigt, dass die Voraussetzungen für die beantragte Verlängerung gegeben sind.
Nationaler Normenkontrollrat
Anlage
Bundeskanzleramt, 11012 Berlin Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Scharnhorststr. 34 - 37 10115 Berlin | Hausanschrift Bundeskanzleramt Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin TEL +49 (0)3018 400-1300 FAX +49 (0)3018 400-1848 E-MAIL nkr@bk.bund.de Berlin, 11. Mai 2007 |
Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.
Mit dem Verordnungsentwurf werden keine Informationspflichten für Unternehmen, Bürger und Verwaltung eingeführt, geändert oder aufgehoben.
Der Nationale Normenkontrollrat hat daher im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.
Dr. Ludewig | Dr. Schoser |
Vorsitzender | Berichterstatter |