Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Hinblick auf die befristete generelle Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf Lieferungen bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen über einem bestimmten Schwellenwert

C(2017) 2532 final

Brüssel, 26.04.2017
C(2017) 2532 final

Frau Malu Dreyer
Präsidentin des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4 10117
Berlin Deutschland

Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
wir danken dem Bundesrat .für seine Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Hinblick auf die befristete generelle Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf Lieferungen bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen über einem bestimmten Schwellenwert (COM (2016) 811 final).

Bereits im Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer {COM (2016) 148 final}, den die Kommission am 7. April 2016 angenommen hat, wurde im Zusammenhang mit dringenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug auf die Ersuchen einiger Mitgliedstaaten verwiesen, abweichend von den allgemeinen Grundsätzen der Mehrwertsteuerrichtlinie zeitweilig ein allgemeines Reverse-Charge-System (zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) anwenden zu dürfen. Mit dem aktuellen Vorschlag kommt die Kommission ihrer auf der Tagung des Rates " Wirtschaft und Finanzen" vom Juni 2016 getätigten Zusage nach, einen Vorschlag vorzulegen, der es den einzelnen Mitgliedstaaten - unter Wahrung des Binnenmarkts - ermöglicht, bei inländischen Lieferungen, deren Umfang einen bestimmten Schwellenwert übersteigt, vom gemeinsamen Mehrwertsteuersystem abzuweichen und generell die Steuerschuldnerschaft umzukehren.

Die Kommission begrüßt die breite Unterstützung des Bundesrates für den Vorschlag, nimmt jedoch auch seine Bedenken insbesondere in Bezug auf die Voraussetzungen und das Verfahren für die Einführung bzw. Aufhebung der generellen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft zur Kenntnis.

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der Vorschlag eine Abweichung vom harmonisierten Mehrwertsteuersystem darstellt, die es bestimmten Mitgliedstaaten, die überdurchschnittlich stark von (Karussell-)Betrug betroffen sind, ermöglichen soll, solchen Formen des Mehrwertsteuerbetrugs zeitnah zu begegnen. Gleichzeitig arbeitet die Kommission an einer robusteren und betrugssicheren endgültigen Regelung für den Handel innerhalb der Europäischen Union. Vor diesem Hintergrund sollte die Abweichung nach Ansicht der Kommission restriktiven Voraussetzungen unterliegen und zeitlich befristet sein.

Da die Gefahr besteht, dass die Betrugsprozesse nach Einführung der Maßnahme in andere Mitgliedstaaten verlagert werden, bedarf es zudem eines spezifischen Aufhebungsmechanismus, der im Falle erheblicher negativer Auswirkungen auf den Binnenmarkt greift.

Die obigen Erläuterungen stützen sich auf den ursprünglichen Vorschlag der Kommission, der derzeit im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Erörterung vorliegt.

Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten. und sieht der Fortsetzung unseres politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Frans Timmermans Pierre Moscovici
Erster Vizepräsident Mitglied der Kommission