Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 175. Sitzung am 12. Mai 2005 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 015/5480 - zu dem

Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen angenommen.

Deutscher Bundestag Drucksache 015/5480
15. Wahlperiode 11.05.05
- Drucksachen 015/4231, 015/4673, 015/4938, 015/5178 -

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen

Berichterstatter im Bundestag:Abgeordneter Ludwig Stiegler
Berichterstatter im Bundesrat:Staatsminister Geert Mackenroth

Der Bundestag wolle beschließen:

Das vom Deutschen Bundestag in seiner 160. Sitzung am 24. Februar 2005 beschlossene Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.

Berlin, den 11. Mai 2005
Der Vermittlungsausschuss

Joachim HörsterLudwig StieglerGeert Mackenroth
VorsitzenderBerichterstatterBerichterstatter

Anlage
Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen

Zu Artikel 2 Nr. 4a - neu - ( § 39 Satz 1 KrW-/AbfG)

In Artikel 2 wird nach Nummer 4 folgende Nummer 4a eingefügt: "4a. § 39 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

Zu Artikel

7a - neu - (§ 3 Abs. 5a Satz 2 - neu - GüKG),
7b - neu - (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a, Abs. 6 - neu - , § 18 Abs. 1 Nr. 20b - neu - TierSchG),
7c - neu - (§ 10b Abs. 3 AsylbLG),
7d - neu - (§ 14 Abs. 6, 7 Satz 1, 2 JArbSchG)

Nach Artikel 7 werden folgende Artikel 7a bis 7d eingefügt:

Dem § 3 Abs. 5a des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

Artikel 7b
Änderung des Tierschutzgesetzes

Das Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998 (BGBl. I S. 1105, 1818), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

1. § 11 wird wie folgt geändert:

1. Art, Zahl und Geschlecht der zu haltenden Tiere,

2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person,

3. Angaben über Größe und Ausgestaltung des zu errichtenden Geheges,

4. Angaben über die Sachkunde der verantwortlichen Person.

Die zuständige Behörde hat die Tätigkeit zu untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Einhaltung der Vorschriften des § 2 nicht sichergestellt ist, und diesem Mangel nicht innerhalb einer von der zuständigen Behörde gesetzten Frist abgeholfen worden ist. Die Ausübung der nach Satz 3 untersagten Tätigkeiten kann von der zuständigen Behörde auch durch Schließung der Betriebs- oder Geschäftsräume verhindert werden."

2. In § 18 Abs. 1 wird nach Nummer 20a folgende Nummer 20b eingefügt:

Artikel 7c
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

§ 10b Abs. 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 30. Juni 1993 in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird aufgehoben.

Artikel 7d
Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

§ 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Absatz 6 wird wie folgt gefasst:

2. Absatz 7 Satz 1 und 2 wird wie folgt gefasst:

Zu Artikel 8 Nr. 1 (e 1 Abs. 1 GastG),

Nr. la (§ 2 Abs. 2 bis 4 GastG),

Nr. lb - neu - (e 3 Abs. 3 GastG),

Nr. Ic - neu - 18 Abs. 1 Satz 1 GastG), Nr. ld - neu - (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 GastG), Nr. 2 (§ 32 GastG)

Artikel 8 wird wie folgt geändert:

1. Die bisherigen Nummern 1 und la werden durch folgende Nummern 1 bis ld ersetzt:

1a. § 2 wird wie folgt geändert:

2. In Nummer 2 § 32 wird die Angabe "vier Jahren" durch die Angabe "fünf Jahren" ersetzt.

Zu Artikel 8a - neu - ( 2 Abs. 1 Satz 2 - neu - , Abs. 2, § 4 Nr. 3 BeherbStatG) Nach Artikel 8 wird folgender Artikel 8a eingefügt:

Das Beherbergungsstatistikgesetz vom 22. Mai 2002 (BGBl. I S. 1642), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. In § 4 Nr. 3 werden die Wörter "sowie deren Belegung" gestrichen."

Zu Artikel 9 Nr. 2 ( § 13 GewO)

In Artikel 9 Nr. 2 § 13 wird die Angabe "vier Jahren" durch die Angabe "fünf Jahren" ersetzt.

Zu Artikel 10a - neu - 6 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - , ,Se 8, 12 Abs. 1 Satz 5 - neu - bis 8 - neu - , § 17 Abs. 3 Satz 3 DruckLV),

10b - neu - (§ 23 Abs. 1 Satz 2 - neu - WeinV),

10c - neu - (§ 12 Abs. 1 Satz 4 - neu - , 5 - neu - , Abs. 2 Nr. l, § 13 Abs. 2 Satz 1 WeinÜV)

Nach Artikel 10 werden folgende Artikel 10a bis 10c eingefügt:

Die Druckluftverordnung vom 4. Oktober 1972 (BGBl. I S. 1909), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

1. Dem § 6 werden folgende Sätze angefügt:

2. § 8 wird aufgehoben.

3. Dem § 12 Abs. 1 werden folgende Sätze angefügt:

4. In § 17 Abs. 3 Satz 3 werden die Wörter "und § 8 sind" durch das Wort "ist" ersetzt.

Artikel 10b
Änderung der Weinverordnung

In § 23 Abs. 1 der Weinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2002 (BGBl. I S. 1583), die zuletzt durch ... geändert worden ist, wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

Artikel 10c
Änderung der Wein-Überwachungsverordnung

Die Wein-Überwachungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2002 (BGBl. I S. 1624), zuletzt geändert durch ... wird wie folgt geändert:

1. § 12 wird wie folgt geändert:

2. § 13 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

Zu Artikel 11 (Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang)

In Artikel 11 wird nach der Angabe "10" die Angabe "bis 10c" eingefügt.