Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
(Zweites Corona- Steuerhilfegesetz)

A

Der Bundesrat hat in seiner 991. Sitzung am 29. Juni 2020 beschlossen, dem Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B

Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung zugesagt hat, den Ländern und Gemeinden sämtliche ihnen aus der Umsatzsteuersenkung zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 resultierenden Steuerausfälle zu erstatten. Das vorliegende Gesetz trifft eine Regelung nur für den Teil der Steuerausfälle, der bereits 2020 kassenwirksam wird. Der Ausgleich für die erst im Jahr 2021 kassenwirksam werdenden Steuerausfälle ist im Finanzausgleichsgesetz so zu regeln, dass die Kompensation im Jahr 2021 erfolgt.