Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland
(Hospiz- und Palliativgesetz - HPG)

Bundesministerium für Gesundheit Berlin, 25. April 2017

Parlamentarische Staatssekretärin

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
der Bundesrat hat in seiner Entschließung vom 27. November 2015 zum Gesetz zur Verbesserung der Hospiz-und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz-und Palliativgesetz - HPG) gefordert, Regelungen zur Frage von Mehrkosten und deren Gegenfinanzierung, die eine ergänzte Leistungserwartung aufgrund der Bedürfnisse sterbender Menschen nach einer umfassenden Betreuung und Begleitung aufwirft, zu treffen. Darüber hinaus hat der Bundesrat gefordert, die Finanzierung der besonderen medizinischen Behandlungspflege für Patientinnen und Patienten in der letzten Lebensphase in Pflegeheimen zu überprüfen. Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah die vom Bundesrat eingeforderten Verbesserungen in der hospizlichen und palliativen Versorgung durch entsprechende weitere Initiativen umzusetzen (vgl. BR-Drucksache 519/15(B) HTML PDF ).

Zu der Entschließung nehme ich wie folgt Stellung:

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das HPG neben erheblichen Verbesserungen in der ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung auch eine Erstreckung der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung auf die Sterbebegleitung vorsieht. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Erbringung und Bereitstellung der damit verbundenen Leistungen rechtlich abzusichern. Weitergehende Maßnahmen sind nicht vorgesehen, auch vor dem Hintergrund der erheblichen Ausweitung der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung durch die Pflegestärkungsgesetze und die zur Finanzierung dieser Verbesserungen erfolgten Erhöhungen der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2015 und zum 1. Januar 2017 um insgesamt 0,5 Beitragssatzpunkte.

Darüber hinaus weist die Bundesregierung auf das laufende Modellvorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit zur "Versorgung sterbender Menschen in der vollstationären Langzeitpflege" hin, von dem Handlungsempfehlungen zur Entwicklung einer Hospizkultur, zur Sterbebegleitung und zur medizinischpflegerischen Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen zu erwarten sind.

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Fischbach