Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zum Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 10. März 2017 zu dem o.g. Verordnungsentwurf des Bundesrates Folgendes mitgeteilt:

Der Bundesrat hat in seiner 950. Sitzung am 4. November 2016 beschlossen, der Bundesregierung eine Vorlage für den Erlass einer Rechtsverordnung gemäß Artikel 80 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzuleiten (Drs. 403/16 (PDF) ). Ziel des der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist deren Ergänzung um spezifische Anforderungen an die Haltung von Junghennen und Elterntieren von Legehennen und Masthühnern.

Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

Für die Haltung von Junghennen und Elterntieren von Legehennen und Masthühnern gelten die Regelungen des Tierschutzgesetzes und die allgemeinen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Für das Halten von Legehennen und Masthühnern sind weitere spezifische Vorschriften geregelt. Der vom Bundesrat vorgelegte Verordnungsentwurf enthält darüber hinaus gehende bzw. weitere Anforderungen an die Haltung von Junghennen und Elterntieren (von Masthühnern und Legehennen). Teilweise sollen dabei für die Haltung der o.g. Tiere bereits bestehende Anforderungen an die Legehennen- oder Masthühnerhaltung übertragen werden.

Aus tierschutzfachlicher Sicht sind die vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelungen für die Haltung von Junghennen und Elterntieren von Masthühnern und Legehennen grundsätzlich als sinnvoll einzustufen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird daher den Erlass von Anforderungen an das Halten von und an Haltungseinrichtungen für Junghennen und Elterntiere von Masthühnern und Legehennen auf der Grundlage des vorgelegten Verordnungsentwurfs prüfen.

Den betroffenen Betrieben würden durch die Anpassung der bisherigen Haltungsbedingungen an die neuen Anforderungen allerdings zusätzliche Kosten entstehen, die noch detaillierter beschrieben und beziffert werden müssten. Es ist daher zunächst eine umfassende Folgenabschätzung unter Einbeziehung der betroffenen Wirtschaftsverbände durchzuführen. Eine Entscheidung zur Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird in Abhängigkeit von den weiteren Prüfungen zu gegebener Zeit getroffen werden.

Im Übrigen bedürfte die Vorlage für den Fall ihres Erlasses als Verordnung der rechtsförmlichen Überarbeitung.