Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 184. Sitzung am 30. Juni 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 015/5863 - den von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/die GRÜNEN und von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes - Drucksachen 015/5444, 015/5558, 015/5812 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

1. Die Bezeichnung des Artikelgesetzes wird wie folgt gefasst:

2. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210, 2003 I S. 179), zuletzt geändert durch Artikel ... des Gesetzes vom ... (BGBl.1 S....), wird wie folgt geändert:

1. § 6b Abs. 1 wird wie folgt geändert:
2. Nach § 52 Abs. 18a wird folgender Absatz 18b eingefügt:

3. Der bisherige Artikel 2 wird Artikel 3 und wie folgt gefasst:

Artikel 3
Inkrafttreten

(1) Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2005 in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft."

Fristablauf: 22.07.05 Initiativgesetz des Bundestages
Erster Durchgang des Regierungsentwurfs: Drucksache. 326/05 (PDF)