Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut

Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu Artikel 1 Nummer 1 (§ 3 Absatz 2 MaisPflSchMV)

Artikel 1 Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:

Begründung

Mit dem Vorschlag soll klargestellt werden, dass der vorgeschriebene Grenzwert für den Abrieb des mit Pflanzenschutzmittel behandelten Saatgutes nicht nur beim erstmaligen Inverkehrbringen, sondern auch bei der Einfuhr zum Eigenbedarf einzuhalten ist, unabhängig von einem weiteren Inverkehrbringen.