Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung des Europäischen Parlaments zu der sozialen Eingliederung in den neuen Mitgliedstaaten

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3322 - vom 7. Juli 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 9. Juni 2005 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der sozialen Eingliederung in den neuen Mitgliedstaaten (2004/2210(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten auf den Tagungen des Europäischen Rates von Lissabon, Nizza und Stockholm im März 2000, Dezember 2000 bzw. März 2001 die Verpflichtung übernommen haben, die Qualität und Aufwärtsentwicklung der Beschäftigung zu fördern, um Armut und soziale Ausgrenzung zu verringern, und durch die offene Koordinierungsmethode den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu verbessern,

B. in der Erwägung, dass nichtstaatliche Organisationen wesentlich dazu beitragen, die sich bei der sozialen Eingliederung stellenden Probleme zu ermitteln und die Öffentlichkeit über sie zu informieren, indem sie Programme zur öffentlichen Sensibilisierung konzipieren und sie wirkungsvoll durchführen,

C. in der Erwägung, dass die Gewährung des Zugangs zur Beschäftigung ein äußerst wichtiges Instrument zur Unterstützung der sozialen Eingliederung ist und dass die Sozialpartner in diesem Bereich eine bedeutende Rolle spielen, insbesondere durch die Förderung des Zugangs zur Beschäftigung der am stärksten schutzbedürftigen Gruppen im Sinne der Leitlinie 7 der beschäftigungspolitischen Leitlinien 20032,

D. in der Erwägung, dass die Arbeitsmärkte in den neuen Mitgliedstaaten so strukturiert sind, dass Frauen überwiegend in geringer entlohnten Beschäftigungen tätig sind,

E. in der Erwägung, dass der Übergang zur Marktwirtschaft in den neuen Mitgliedstaaten erhebliche strukturelle Veränderungen am Arbeitsmarkt bewirkt hat, wodurch die Arbeitslosigkeit zu einem der größten Hemmnisse für die soziale Eingliederung geworden ist,

F. in der Erwägung, dass einer der Gründe für die hohe Arbeitslosigkeit in den neuen Mitgliedstaaten die fehlende Mobilität der Arbeitskräfte ist, welche die Arbeitskräfte in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit davon abhält, in Regionen, in denen ein Mangel an Arbeitskräften herrscht, abzuwandern,

G. unter Hinweis darauf, dass es ohne einen Vergleich von auf EU-Ebene vereinheitlichten Daten nicht möglich wäre, das Problem der sozialen Ausgrenzung in der Europäischen Union der 25 zu bewerten, wobei zu berücksichtigen ist, dass in den zehn neuen Mitgliedstaaten noch keine umfassenden, globalen und aktuellen Daten verfügbar sind,

H. in der Erwägung, dass in dem bereits erwähnten Arbeitspapier der Kommission ausgeführt wird, dass zu den erheblichen Problemen, die mit der sozialen Eingliederung in den neuen Mitgliedstaaten zusammenhängen, das geringe Beschäftigungsniveau, die Unzulänglichkeit der Dienstleistungen des Gesundheitswesens und deren Mängel sowie unangemessene Maßnahmen gegen die Probleme der unter Diskriminierung leidenden Minderheiten, besonders der Roma, gehören,

I. unter Hinweis darauf, dass in den neuen Mitgliedstaaten zu der Arbeitslosigkeit als weiteres erhebliches Problem die Auflösung der Familienverbände und die damit einhergehende Verarmung hinzu kommt, was eine zusätzliche soziale Ausgrenzung bedingt,

J. in der Erwägung, dass alle Minderheiten der sozialen Ausgrenzung noch stärker ausgesetzt sind und dass dies unmittelbar damit zusammenhängt, dass ihre allgemeine und berufliche Bildung noch immer nicht im nötigen Umfang gefördert wird,

K. in der Erwägung, dass es in den neuen Mitgliedstaaten, wo Wirtschaftsreformen im Hinblick auf die Schaffung starker wettbewerbsfähiger Wirtschaften notwendig waren und noch immer sind, von entscheidender Bedeutung ist, die soziale Ausgrenzung, insbesondere von Risikogruppen wie älteren Menschen, Kindern, Minderheiten und Menschen mit Behinderungen, zu bekämpfen,

L. in der Erwägung, dass in den neuen Mitgliedstaaten die Finanzierung des Kommunalverwaltungssystems zunehmend bedenkliche Schwierigkeiten schafft und dass dies langfristig die Funktionsfähigkeit dieses Systems bedroht,

M. in der Erwägung, dass die Regierungen der neuen Mitgliedstaaten dem Kommunalverwaltungssystem immer mehr Aufgaben übertragen, jedoch zumeist nicht die zur Wahrnehmung dieser Aufgaben nötigen zusätzlichen Haushaltsmittel bereitstellen, und dass die erforderlichen Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialdienste in einigen neuen Mitgliedstaaten fehlen,

N. in der Erwägung, dass es in den meisten der neuen Mitgliedstaaten am politischen Willen fehlt, indirekte finanzielle Anreize (z.B. gezielte Steuererleichterungen und Ermäßigungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen) entschlossen und umfassend dazu einzusetzen, Bevölkerungsgruppen, die mit Problemen der sozialen Ausgrenzung zu kämpfen haben, in die Lage zu versetzen, aufzuholen und Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden,

O. in der Erwägung, dass die Sozialpartner eine zentrale Rolle bei der sozialen Eingliederung spielen,

1 AB1. C 310 vom 16.12.2004.
2 Beschluss 2003/578/EG des Rates vom 22. Juli 2003 über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (AB1. L 197 vom 5.8.2003, S. 13)..