Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 128. Sitzung am 15. November 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Haushaltsausschusses - Drucksache 19/15132 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 - Drucksachen 19/14246, 19/15084 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 06.12.19
Erster Durchgang: Drucksache. 466/19 (PDF)

1. In Artikel 1 werden die Wörter "minus 7 507 007 683 Euro" durch die Wörter "minus 7 780 858 166 Euro" ersetzt.

2. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 2
Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Das Finanzausgleichsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

2. In § 11 Absatz 3 wird