Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neufassung des Erdölbevorratungsgesetzes, zur Änderung des Mineralöldatengesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 27. Oktober 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 17/7519 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes über die Neufassung des Erdölbevorratungsgesetzes und zur Änderung des Mineralöldatengesetzes - Drucksache 17/7273 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 25.11.11

Erster Durchgang: Drucksache. 463/11 (PDF)

1. Die Überschrift des Gesetz wird wie folgt gefasst:

"Gesetz zur Neufassung des Erdölbevorratungsgesetzes, zur Änderung des Mineralöldatengesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes".

2. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

4. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt:

"Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

5. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 4.