Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 203. Sitzung am 24. November 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 18/10397 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen - Drucksachen 18/9980, 18/10264 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 15.12.16
Erster Durchgang: Drucksache. 545/16 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt gefasst:

,Artikel 1
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Das Finanzausgleichsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

2. In § 11 Absatz 3a Satz 1 wird die Angabe "ab 2014" durch die Angabe "2014 bis 2016" und nach der Angabe "136 752 000 Euro" der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und wird folgender Halbsatz eingefügt:

"für die Jahre ab 2017:
Brandenburg 95 760 000 Euro,
Mecklenburg-Vorpommern 64 512 000 Euro,
Sachsen 160 776 000 Euro,
Sachsen-Anhalt 94 248 000 Euro,
Thüringen 88 704 000 Euro." `

2. In Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a wird in Absatz 10 Satz 3 die Angabe "Januar 2016" durch die Angabe "Oktober 2015" ersetzt.