Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 891. Sitzung am 16. Dezember 2011 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.