Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Punkt 26 der 891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab.

Begründung:

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Modellrechnungen zum Gesetzentwurf zeigen, dass sich bei einer Anhebung der Höchstbeträge auf 35.000/70.000 Euro erhebliche finanzielle Verwerfungen insbesondere zu Lasten steuerschwacher Kommunen ergeben, während die steuerstarken Städte und Gemeinden deutlich profitieren würden. Da die Umstellung auf die aktuelle Statistik bereits Distributionseffekte mit sich gebracht hat, sollten die bisherigen Höchstbeträge beibehalten werden, um keine zusätzliche Umverteilung zu bewirken.