Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Prozesskostenhilfegesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 135. Sitzung am 28. Oktober 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 015/4057 den von der Bundesregierung eingebrachten

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

1. Artikel 1 Nr. 4 wird wie folgt geändert:

2. Der Einleitungssatz zu Artikel 5 wird wie folgt gefasst:

"Das Gerichtskostengesetz vorn 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), zuletzt geändert durch..., wird wie folgt geändert: ".

3. Der Einleitungssatz zu Artikel 7 wird wie folgt gefasst:

"Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), zuletzt geändert durch..., wird wie folgt geändert: ".

4. Artikel 9 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 9 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."


Fristablauf: 26.11.04
Erster Durchgang: Drucksache. 267/04 (PDF)