Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 71. Sitzung am 1. Dezember 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit uns Soziales - Drucksache 016/3677 - den von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten

mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

2. In § 46 werden die Absätze 6 bis 8 durch folgende Absätze 6 bis 10 ersetzt:

Fristablauf: 29.12.06 Initiativgesetz des Bundestages