Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2007 zu dem Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1752/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den Internationalen Finanzberichtsstandard (IFRS) 8 bezüglich der Berichterstattung über Geschäftssegmente

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 124807 - vom 7. Dezember 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 14. November 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union beschlossen hat, internationale Rechnungslegungsstandards auf die konsolidierten Abschlüsse von börsennotierten EU-Unternehmen anzuwenden; in der Erwägung, dass diese Rechnungslegungsstandards im Wege des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen werden,

B. in der Erwägung, dass es durch die Annäherung der Rechnungslegungsstandards möglich werden muss, qualitativ bessere Jahresabschlüsse zu erstellen,

C. in der Erwägung, dass nach dem angestrebten Geschäftsmodell die Segmentberichterstattung, einschließlich geographischer Informationen, für das Verständnis der Jahresabschlüsse wichtig ist,

D. in der Erwägung, dass die Angabepflichten zu einzelnen Geschäftssegmenten vergleichbar sein müssen,

E. in der Erwägung, dass der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards (IASB) zwei Jahre nach der Übernahme des IFRS 8 eine Überprüfung durchführen sollte,

F. in der Erwägung, dass sich alle in der Europäischen Union börsennotierten Unternehmen ungeachtet ihrer Größe an die Bestimmungen des EU-Rechts, einschließlich der von der Europäischen Union übernommenen IFRS, halten sollten,

G. in der Erwägung, dass die Kommission zugesagt hat, eine Bewertung der Auswirkungen des IFRS 8 vorzunehmen,