Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum internationalen Familienrecht

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 138. Sitzung am 11. November 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 015/4168 - den von der Bundesregierung eingebrachten

unverändert angenommen.


Fristablauf: 17.12.04
Erster Durchgang: 607/04 (PDF)