Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines siebenten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.