Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen
(Familienleistungsgesetz - FamLeistG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 196. Sitzung am 18. Dezember 2008 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 016/11392 - zu dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG) angenommen.


Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 924/08(B) HTML PDF
Deutscher Bundestag Drucksache 016/11392
16. Wahlperiode 17.12.2008

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG) - Drucksachen 016/10809, 016/11001, 016/11172, 016/11191, 016/11329 -

Der Bundestag wolle beschließen:

Das vom Deutschen Bundestag in seiner 193. Sitzung am 4. Dezember 2008 beschlossene Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG) wird nach Maßgabe des aus der Anlage ersichtlichen Beschlusses geändert.


Berlin, den 17. Dezember 2008
Der Vermittlungsausschuss
Jens Böhrnsen
Vorsitzender Berichterstatter
Dr. Michael Meister
Prof. Dr. Ingolf Deubel
Berichterstatter

Anlage
Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG)

Zu Artikel 7a - neu - (§ 1 FAG)

Nach Artikel 7 wird folgender Artikel 7a eingefügt:

"Artikel 7a
Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

§ 1 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert: