Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates für ein Programm zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für kommunale Haushalte und kommunal beherrschte Betriebe

Der Ministerpräsident Düsseldorf, 26. Mai 2020 des Landes Nordrhein-Westfalen

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates für ein Programm zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für kommunale Haushalte und kommunal beherrschte Betriebe zuzuleiten.

Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit dem Ziel der sofortigen Sachentscheidung in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 5. Juni 2020 aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Laschet

Entschließung des Bundesrates für ein Programm zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für kommunale Haushalte und kommunal beherrschte Betriebe

Das Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich binnen kurzer Zeit weltweit verbreitet. Bürgerinnen und Bürger sind genauso wie Unternehmen unmittelbar wie mittelbar betroffen. Die Pandemie hat nahezu alle Bereiche unserer Gesellschaft erfasst und erfordert staatliche Maßnahmen in erheblichem Umfang.

Umgehend hat der Deutsche Bundestag einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 sowie das Wirtschaftsplanstabilisierungsfondsgesetz beschlossen. Zugleich hat der Deutsche Bundestag das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation im Sinne von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes festgestellt.

Zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Auswirkungen dieser Pandemie haben die Länder ebenfalls zahlreiche unterstützende Maßnahmen ergriffen.

Die Maßnahmen des Bundes und der Länder zielen darauf ab, die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt sowie Bürgerinnen und Bürgern - und damit letztlich unsere Gesamtgesellschaft - in dieser außergewöhnlichen Notsituation zu stützen und die Folgen abzumildern. Neben direkten staatlichen Hilfen in Form von neugeschaffenen oder ausgeweiteten Sozialleistungen für Bürgerinnen und Bürger oder der Sofortliquidität für Solo-Selbstständige und Kleinst- und Kleinunternehmen, ist der Weg zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen zur Sicherung der Überlebensfähigkeit von Unternehmen eröffnet, um so heute den Grundstein für das Leben, Wirtschaften und Arbeiten von morgen zu legen.

Die Corona-Pandemie stellt die öffentlichen Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern sowie in jeder unserer Kommunen vor große Herausforderungen: Die Neuverschuldung betrifft derzeit alle staatlichen Ebenen. Neben zusätzlichen Ausgaben sind dafür die nahezu zeitgleich zurückgehenden Einnahmen verantwortlich.

Die Kommunen flankieren die Maßnahmen von Bund und Ländern steuerpolitisch. Insbesondere durch Stundungen der Gewerbesteuern bis hin zum Aussetzen von Vorauszahlungen und möglichen Rückerstattungen in der Folge der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sind in den kommunalen Haushalten schon erste Spuren deutlich erkennbar. Neben direkten Steuereinzahlungen auf der kommunalen Ebene werden auch die Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer infolge der Pandemie unter Druck geraten. Hinzu treten Ertragsausfälle bei Kultur- und ÖPNV-Betrieben, die in der Folge c.p. höhere Verlustausgleiche erfordern werden.

Dabei sind neben den bereits bestehenden Sozialleistungsbelastungen aktuell neue hinzugekommen:

Die genannte Auswahl neu hinzugekommener finanzieller Belastungen für die Gemeinden und Gemeindeverbände steht im Widerspruch zu der aktuellen Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD im Bund: Unter der Überschrift "Stabile Finanzen für unsere Kommunen" wird auf Seite 117 ausgeführt:

"Die grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltung sichert den Kommunen die Handlungsfreiheit. Staatliche Leistungen müssen deshalb auch auf der kommunalen Ebene auskömmlich finanziert sein. Es gilt der Grundsatz: Wer eine Leistung veranlasst, muss für ihre Finanzierung aufkommen ("Wer bestellt, bezahlt"). Das ist Grundsatz allen politischen Handelns der Koalitionspartner."

Unsere Kommunen sind die Keimzelle der Demokratie. Sie verschulden sich aktuell wie Bund und Länder in ungeahnter Höhe. Die kommunale Selbstverwaltung ist dabei verfassungsrechtlich garantiert. Ihre Selbstverwaltung setzt allerdings auch finanzielle Selbstverwaltung und damit echte Handlungsspielräume voraus.

Der Bundesrat möge vor diesem Hintergrund die folgende Entschließung fassen:

Begründung: