Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen - 20. BImSchV
Länderbeteiligung: Antrag Bayern
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit federführend - Verkehrsausschuss - Wirtschaftsausschuss
Bemerkungen: Vorlage des Bundesrat nach Art. 80 Abs. 3 Grundgesetz
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Bundes-Immissionsschutzgesetz Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Grundgesetz