Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und des Energieleitungsausbaugesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 87. Sitzung am 27. Januar 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 17/4559 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes - Drucksache 17/3983 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 17.02.11

Erster Durchgang: Drucksache. 586/10 (PDF)

1. Die Bezeichnung des Gesetzes wird wie folgt gefasst:

"Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und des Energieleitungsausbaugesetzes".

2. Nach Artikel 3 werden folgende Artikel 4 und 5 eingefügt:

"Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Das Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. November 2010 (BGBl. I S. 1483) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 49 wie folgt gefasst:

" § 49 Anforderungen an Energieanlagen; Verordnungsermächtigung".

2. § 49 wird wie folgt geändert:

Artikel 5
Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

In § 2 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Energieleitungsausbaugesetzes vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870), wird jeweils das Wort "kann" durch die Wörter "ist auf Verlangen der für die Zulassung des Vorhabens zuständigen Behörde" und werden jeweils die Wörter "errichtet und betrieben oder geändert werden" durch die Wörter "zu errichten und zu betreiben oder zu ändern" ersetzt."

3. Der bisherige Artikel 4 wird Artikel 6.