Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen
(... StrÄndG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 70. Sitzung am 30. November 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/3641 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (...StrÄndG) - Drucksache 16/575 in beigefügter Fassung angenommen.


Fristablauf: 16.02.07
Erster Durchgang: Drucksache. 617/05 (PDF)

Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (...StrÄndG)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl I. S. 3322), zuletzt geändert durch..., wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.