Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 73. Sitzung am 14. Dezember 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/3844 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung - Drucksache 16/886 - unter der Überschrift Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge in beigefügter Fassung angenommen.


Fristablauf: 16.02.07
Erster Durchgang: Drucksache. 618/05 (PDF)

Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Die Zivilprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch ... (BGBl. 1 S....), wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Das Gesetz über den Versicherungsvertrag in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7692-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Artikel 4
Inkrafttreten