Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Finanzierung von mikrobiologischen Screening-Untersuchungen

Der Bundesrat hat in seiner 933. Sitzung am 8. Mai 2015 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Finanzierung von mikrobiologischen Screening-Untersuchungen

Die Bundesregierung wird gebeten, kurzfristig im Krankenhausentgeltrecht die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, mikrobiologische Screening-Maßnahmen der Krankenhäuser entsprechend den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) extrabudgetär zu vergüten.

Hierzu ist eine entsprechende Regelung in § 4 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) aufzunehmen, die an die Regelung in § 4 Absatz 11 KHEntgG ("Hygieneförderprogramm") anknüpft, jedoch nicht zeitlich befristet wird.

Begründung:

Die mikrobiologischen Untersuchungen von Patienten bei Aufnahme in einer Klinik (Screening) basieren auf den Empfehlungen der KRINKO, die diesbezüglich als fachlicher Maßstab gelten und gemäß des § 23 Infektionsschutzgesetzes von allen medizinisch Tätigen zu beachten sind. Bezüglich multiresistenten gramnegativen Erregern (MRGN) gibt es über die oben genannten KRINKO-Empfehlungen hinaus keinen anderen fachlichen Standard. Die KRINKO-Empfehlungen zum Umgang mit MRGN wurden auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse im Oktober 2012 verabschiedet und im Mai 2014 ergänzt.

Derzeit werden die Maßnahmen durch das DRG-System nicht, zumindest nicht ausreichend, finanziert. Es ist nicht sichergestellt, dass alle Kalkulationskrankenhäuser die KRINKO-Empfehlungen umfänglich umsetzen und ausreichend lang umgesetzt haben. Damit wird eine Umsetzung der KRINKOEmpfehlungen entsprechend der Zielsetzung des Infektionsschutzgesetzes derzeit durch die nicht vorhandene Finanzierung verhindert.

Die in § 64c SGB V eröffnete Möglichkeit, Modellvorhaben zum präklinischen Screening auf vier MRGN zu finanzieren, reicht nicht aus. Im Rahmen dieser Modellversuche kann nur der Teil der elektiven Patienten erfasst werden. Zudem können aus gesundheitspolitischen Gründen die Ergebnisse dieser Modellversuche nicht abgewartet werden. Es muss sichergestellt werden, dass eine Finanzierung des Screenings auch jenseits des präklinischen Bereichs erfolgt.