Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 99. Sitzung am 24. März 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 17/5249 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes - Drucksache 17/4803 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 15.04.11
Erster Durchgang: Drucksache. 849/10 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 6 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 6
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Das Arbeitsgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 9 Absatz 5 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2449) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 2 Absatz 1 Nummer 8 wird folgende Nummer 8a eingefügt:

"8a. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bund oder den Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes oder deren Trägern und Freiwilligen nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz;".

2. § 2a wird wie folgt geändert: