Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 21. März 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/12879 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft - Drucksache 17/12034 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 03.05.13
Erster Durchgang: Drucksache. 664/12 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3.Artikel 3 wird wie folgt geändert:

4. Artikel 4 Nummer 1 wird wie folgt geändert:

5. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

6. Artikel 6 wird wie folgt geändert:

7. In Artikel 7 wird die Angabe "Absatz 4" durch die Angabe "Absatz 5" ersetzt.

8. In Artikel 8 Nummer 2 wird die Angabe "Absatz 4" durch die Angabe "Absatz 5" ersetzt.

9. Artikel 10 wird wie folgt geändert: