Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen

A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen

Der Chef des Bundeskanzleramtes Berlin, den 20. Mai 2008

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit übersende ich die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zu erlassende


mit Begründung und Vorblatt.
Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 80 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen.
Die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKRG ist als Anlage beigefügt.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas de Maizière

Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen

Vom ...

Auf Grund des § 50 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), der durch Artikel 232 Nr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

§ 2 Fortgeltung von Gleichstellungen

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
In Vertretung

Anlage (zu § 1)

Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Ausbildungsberuf *), für den gleichgestellt wird
1. Abschlussprüfung als Industriemechaniker/Industriemechanikerin Industriemechaniker/Industriemechanikerin
2. Abschlussprüfung als Werkzeugmechaniker/ Werkzeug-Mechanikerin Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin
3. Abschlussprüfung als Elektroniker/ Elektronikerin für Betriebstechnik Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik
4. Abschlussprüfung als Elektroniker/ Elektronikerin für Geräte und Systeme Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme
5. Abschlussprüfung als Kommunikationselektroniker/ Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Informationstechnik Kommunikationselektroniker/ Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Informationstechnik
6. Abschlussprüfung als Kommunikationselektroniker/ Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Funktechnik Kommunikationselektroniker/ Kommunikationselektronikerin Fachrichtung: Funktechnik
7. Abschlussprüfung als Energieelektroniker/Energieelektronikerin Fachrichtung: Anlagentechnik Energielektroniker/Energieelektronikerin Fachrichtung: Anlagentechnik
8. Abschlussprüfung als Mechatroniker/Mechatronikerin Mechatroniker/Mechatronikerin
9. Abschlussprüfung als Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin

Begründung

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat beantragt die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik vom 14. Juli 2006 (BGBl I, S. 1694) um die 2003 und 2004 neu geordneten Ausbildungsberufe Werkzeugmechaniker/in, Industriemechaniker/in, Elektroniker/in für Betriebstechnik und Elektroniker/in für Geräte und Systeme zu erweitern.

Das Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik, weist die sachliche und personelle Ausstattung für die beantragte Erweiterung um die o.g. neu geordneten Ausbildungsberufe auf. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat dies nach gutachterlicher Prüfung bestätigt.

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Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
NKR-Nr. 511:
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf der oben genannten Verordnung auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.

Mit dem Verordnungsentwurf werden keine Informationspflichten für Unternehmen, Bürger und Verwaltung eingeführt, geändert oder aufgehoben.

Der Nationale Normenkontrollrat hat daher im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.

Dr. Ludewig Dr. Schoser
Vorsitzender Berichterstatter