Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 51. Sitzung am 1. Juli 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/2350 - den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes - Drucksache 17/1462 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 23.07.10
Erster Durchgang: Drucksache. 094/10 (PDF)