Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zum Nationalen Aktionsplan zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten

Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 10. Juni 2008

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine


zuzuleiten.
Ich bitte, den Antrag gemäß § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen zur Beratung mit dem Ziel der Sachentscheidung in der Plenarsitzung des Bundesrates am 4. Juli 2008 zuzuweisen.


Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Rüttgers

Entschließung des Bundesrates zum Nationalen Aktionsplan zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten

Im Wissen um die große Bedeutung von guter Ernährung und vielfältiger Bewegung für die Lebensqualität der Menschen sowie in Kenntnis der Tatsache, dass Ernährungs- und Bewegungsverhalten langfristig Auswirkungen auf Wohlbefinden und Gesundheit haben erklärt der Bundesrat zum geplanten Nationalen Aktionsplan zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten:

I. Ausgangslage

Vor dem Hintergrund, dass

Die 80. Gesundheitsministerkonferenz (4./5. Juli 2007 in Ulm) und die 3. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK, 13./14. September 2007 in Baden-Baden) haben die Initiative der Bundesregierung für einen Nationalen Aktionsplan zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten ausdrücklich begrüßt. Die zentralen Ziele des vorgesehenen Aktionsplans

werden unterstützt. Um dies erreichen zu können, werden Handlungsfelder und Maßnahmen benannt, die die Menschen in Deutschland in ihrem Bemühen stärken, einen gesunden Lebensstil zu verfolgen. Dazu haben die Länder bereits eine Reihe von Aktivitäten ergriffen.

Anknüpfend an die bestehenden Vorhaben und Strukturen sollen in den Ländern und Kommunen Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsförderung und Prävention nachhaltig initiiert und möglichst flächendeckend etabliert werden. Dauerhafte Kooperationen mit allen Beteiligten werden als zielführend erachtet.

Die Verzahnung des Nationalen Aktionsplans mit anderen Programmen zur Gesundheitsförderung und Prävention und mit den Gesundheitsziele-Prozessen auf Bundesund Länderebene soll sichergestellt werden. Dies sollte auch im Falle der Verabschiedung eines Präventionsgesetzes berücksichtigt werden.

II. Erwartung des Bundesrates

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Länder an der Entwicklung und der Umsetzung der Ziele des Nationalen Aktionsplans zur Prävention von Fehlernährung, Übergewicht, Bewegungsmangel und den damit zusammenhängenden Krankheiten im Rahmen ihrer Kompetenzen zu beteiligen. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, eine breite, von vielen gesellschaftlichen Gruppen getragene Initiative für ein gesundheitsförderndes Lebensumfeld und einen gesundheitsfördernden Lebensstil durch gesunde Ernährung und mehr Bewegung zu schaffen.

Der Bundesrat betont die Verantwortung jeder Bürgerin und jedes Bürgers für einen gesundheitsfördernden Lebensstil, der gesunde Ernährung und ausreichende Bewegung einschließt. Zugleich liegt es in der Verantwortung der Länder, die Rahmenbedingungen für gesundheitsförderliche Lebensstile und Lebenswelten zu verbessern, Impulse für gesunde Ernährung und eine neue Kultur der Bewegung zu geben und am Gelingen des Nationalen Aktionsplans zur Prävention von Fehlernährung, Übergewicht, Bewegungsmangel und damit zusammenhängenden Krankheiten mitzuwirken.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Ziele des Nationalen Aktionsplans nur im Zusammenwirken von Bund, Ländern, Kommunen, Selbstverwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft erreicht werden können.

Er begrüßt es daher, dass der Nationale Aktionsplan als ein auf Dauer angelegter Prozess und als Instrument des Dialogs angelegt ist, und die Länder an diesem Dialog durch regelmäßigen Austausch über Programme, Strategien und Maßnahmen guter Praxis teilnehmen werden. Dabei wird großer Wert darauf gelegt, bestehende Ansätze und Strukturen in die Fortschreibung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans einzubinden.

Vor diesem Hintergrund erwartet der Bundesrat, dass