Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 22. Juni 2006 Folgendes mitgeteilt:

Es wird Bezug genommen auf die Entschließung, die der Bundesrat in seiner 821. Sitzung am 7. April 2006 zum Thema "Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung" (Drucksache 119/06(B) HTML PDF ) gefasst hat.

Dort bittet der Bundesrat die Bundesregierung u. a., wissenschaftliche Untersuchungen zur Beurteilung der Haltungssysteme für Legehennen durchzuführen, schnellstmöglich ein Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln, sowie artgerechte Haltungsverfahren zu fördern.

Zu der Entschließung wird Folgendes ausgeführt:

Es ist beabsichtigt, ein entsprechendes Forschungsprojekt unter Federführung des Institutes für Tierschutz und Tierhaltung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft durchzuführen, um offene Fragen zu klären. Eine Projektskizze liegt bereits vor und wird derzeit im BMELV geprüft. Sobald im Rahmen des Forschungsprojekts verwertbare neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen , spätestens nach zwei Jahren, wird BMFLV den Bundesrat entsprechend unterrichten.

Die rechtlichen Vorschriften zur Legehennenhaltung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung werden jeweils an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis angepasst.

Ferner wird ein bundeseinheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren zur Sicherstellung der Tiergerechtheit von Aufstallungssystemen und Stalleinrichtungen vorbereitet. Die Arbeiten hierzu laufen, auch unter Beteiligung der Bundesländer.

Die Entwicklung und Durchführung dieses Vorhabens soll durch einen Beirat begleitet werden. Es ist vorgesehen, die Mitglieder für ein entsprechendes Gremium, in dem Wirtschafts- und Tierschutzverbände paritätisch vertreten sind, in Kürze auszuwählen.

Das Bundesprogramm tiergerechte Haltungsverfahren, mit dem Investitionen zur Umstellung auf tiergerechte Haltungsverfahren im Bereich der Legehennenhaltung über die Landwirtschaftliche Rentenbank gefördert werden können, läuft zum 31.12.2006, wie geplant, aus.

Eine Fortsetzung des Programms erscheint wenig sinnvoll. Die im Bereich der Eiererzeugung vorherrschenden großen Unternehmen mit Käfighaltung dürften während der verlängerten Übergangsfrist für die Käfighaltung aus eigener Kraft in der Lage sein, die Umstellung auf die eher wirtschaftsfreundliche Kleinvoliere zu finanzieren. Die diesbezüglichen Investitionskosten belaufen sich auf ca. 10 € je Hennenplatz.

Kleinen und mittleren Legehennenhaltern steht das Agrarinvestitionsförderungsprogramm der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) offen. In Fortführung der gegenwärtigen Fördermöglichkeiten kann ab 2007 eine Förderung von bis zu 25 % der Investitionskosten gewährt werden. Wenn besonders tiergerechte Haltungsverfahren installiert werden, kann der Fördersatz bis zu 30 % der Investitionskosten betragen. Dieses mit den Ländern im Rahmen der Beschlussfassung über den GAK-Rahmenplan für 2007 abgestimmte Programm stellt einen ausreichenden Anreiz zur Einführung von Boden- und Freilandhaltungen dar. Es liegt nunmehr an den Ländern, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Durchführung der GAK-Maßnahmen die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen.