Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung
(Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG)

Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19. September 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 26. Juni 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.