Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 43. Sitzung am 29. Juni 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/2021 - den von der Bundesregierung eingebrachten

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

1. In Artikel 1 Nr. 6 wird § 111i wie folgt geändert:

2. In Artikel 1 wird nach Nummer 11 folgende Nummer 11a eingefügt:

11a. § 310 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: