Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2012

A

Der Bundesrat hat in seiner 915. Sitzung am 11. Oktober 2013 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B

Der Bundesrat hat ferner die nachfolgenden Entschließungen gefasst:

Dies gilt auch für solche Einnahmen, die im Ausgleichsjahr 2012 gemeldet, aber noch nicht erfasst wurden.