Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft
(SEEG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 29. Oktober 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 015/4053 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) - Drucksache 015/3405 - in der beigefügten Fassung angenommen.

Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) - (SE-Ausführungsgesetz - SEAG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anzuwendende Vorschriften

§ 2 Sitz

§ 3 Eintragung

§ 4 Zuständigkeiten

Abschnitt 2
Gründung einer SE

Unterabschnitt 1
Verschmelzung

§ 5 Bekanntmachung

§ 6 Verbesserung des Umtauschverhältnisses

§ 7 Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan

§ 8 Gläubigerschutz

Unterabschnitt 2
Gründung einer Holding-SE

§ 9 Abfindungsangebot im Gründungsplan

§ 10 Zustimmungsbeschluss; Negativerklärung

§ 11 Verbesserung des Umtauschverhältnisses

Abschnitt 3
Sitzverlegung

§ 12 Abfindungsangebot im Verlegungsplan

§ 13 Gläubigerschutz

§ 14 Negativerklärung

Abschnitt 4
Aufbau der SE

Unterabschnitt 1
Dualistisches System

§ 15 Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 16 Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans

§ 17 Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans

§ 18 Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 19 Festlegung zustimmungsbedürftiger Geschäfte durch das Aufsichtsorgan

Unterabschnitt 2
Monistisches System

§ 20 Anzuwendende Vorschriften

§ 21 Anmeldung und Eintragung

§ 22 Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats

§ 23 Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 24 Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 25 Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 26 Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 27 Persönliche Voraussetzungen der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 28 Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 29 Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 30 Bestellung durch das Gericht

§ 31 Nichtigkeit der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 32 Anfechtung der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 33 Wirkung des Urteils

§ 34 Innere Ordnung des Verwaltungsrats

§ 35 Beschlussfassung

§ 36 Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse

§ 37 Einberufung des Verwaltungsrats

§ 38 Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 39 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder

§ 40 Geschäftsführende Direktoren

§ 41 Vertretung

§ 42 Zeichnung durch geschäftsführende Direktoren

§ 43 Angaben auf Geschäftsbriefen

§ 44 Beschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis

§ 45 Bestellung durch das Gericht

§ 46 Anmeldung von Änderungen

§ 47 Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

§ 48 Ordentliche Hauptversammlung

§ 49 Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen

Unterabschnitt 3
Hauptversammlung

§ 50 Einberufung und Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

§ 51 Satzungsänderungen

Abschnitt 5
Auflösung

§ 52 Auflösung der SE bei Auseinanderfallen von Sitz und Hauptverwaltung

Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 53 Straf- und Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft - (SE-Beteiligungsgesetz - SEBG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zielsetzung des Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Geltungsbereich

Teil 2
Besonderes Verhandlungsgremium

Kapitel 1
Bildung und Zusammensetzung

§ 4 Information der Leitungen

§ 5 Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 6 Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 7 Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 2
Wahlgremium

§ 8 Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl

§ 9 Einberufung des Wahlgremiums

§ 10 Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 3
Verhandlungsverfahren

§ 11 Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 12 Sitzungen, Geschäftsordnung

§ 13 Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen

§ 14 Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen

§ 15 Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium

§ 16 Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen

§ 17 Niederschrift

§ 18 Wiederaufnahme der Verhandlungen

§ 19 Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 20 Dauer der Verhandlungen

Teil 3
Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE

Kapitel 1
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung

§ 21 Inhalt der Vereinbarung

Kapitel 2
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes

Abschnitt 1
SE-Betriebsrat kraft Gesetzes

Unterabschnitt 1
Bildung und Geschäftsführung

§ 22 Voraussetzung

§ 23 Errichtung des SE-Betriebsrats

§ 24 Sitzungen und Beschlüsse

§ 25 Prüfung der Zusammensetzung des SE-Betriebsrats

§ 26 Beschluss zur Aufnahme von Neuverhandlungen

Unterabschnitt 2
Aufgaben

§ 27 Zuständigkeiten des SE-Betriebsrats

§ 28 Jährliche Unterrichtung und Anhörung

§ 29 Unterrichtung und Anhörung über außergewöhnliche Umstände

§ 30 Information durch den SE-Betriebsrat

Unterabschnitt 3
Freistellung und Kosten

§ 31 Fortbildung

§ 32 Sachverständige

§ 33 Kosten und Sachaufwand

Abschnitt 2
Mitbestimmung kraft Gesetzes

§ 34 Besondere Voraussetzungen

§ 35 Umfang der Mitbestimmung

§ 36 Sitzverteilung und Bestellung

§ 37 Abberufung und Anfechtung

§ 38 Rechtsstellung; Innere Ordnung

Abschnitt 3
Tendenzschutz

§ 39 Tendenzunternehmen

Teil 4
Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen

§ 40 Vertrauensvolle Zusammenarbeit

§ 41 Geheimhaltung; Vertraulichkeit

§ 42 Schutz der Arbeitnehmervertreter

§ 43 Missbrauchsverbot

§ 44 Errichtungs- und Tätigkeitsschutz

Teil 5
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung

§ 45 Strafvorschriften

§ 46 Bußgeldvorschriften

§ 47 Geltung nationalen Rechts

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Das Spruchverfahrensgesetz vom 12. Juni 2003 (BGBl. 1 S 838) wird wie folgt geändert:

Artikel 6
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Das Arbeitsgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. 1 S. 853, 1036), zuletzt geändert durch..., wird wie folgt geändert:

Artikel 7
Änderung der Handelsregisterverordnung

Die Handelsregisterverordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 315-20 veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Inkrafttreten


Fristablauf: 26.11.04
Erster Durchgang: Drucksache. 438/04 (PDF)